Keine Gefahr aus neuen Ländern. | Entscheidung bis Ende April. | Brüssel. Noch knapp drei Monate haben die EU-Staaten Zeit, um an die Kommission zu melden, ob sie ihre Arbeitsmärkte für Bürger der neuen Mitgliedsstaaten im Osten weiter abschotten wollen. Als Entscheidungshilfe hat Sozialkommissar Vladimir Spidla gestern, Mittwoch, einen Bericht seiner Behörde für über die bisherigen Auswirkungen der Erweiterung auf die Arbeitsmarktsituation in den "alten" EU-Ländern präsentiert. "Die Wanderungsströme nach der Erweiterung hatten positive Effekte für die gesamte europäische Wirtschaft", resümierte der tschechische Kommissar.
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Großbritannien, Irland und Schweden, die ihre Arbeitsmärkte sofort geöffnet haben, seien nicht von neuen Arbeitskräften überschwemmt worden, sagte Spidla. Im Gegenteil, besonders gutes Wirtschaftswachstum und gleich bleibende oder sogar sinkende Arbeitslosenquoten seien die Folge gewesen.
Moderater Zuzug
Die Beispiele belegten, dass neue Arbeitskräfte nicht die heimischen verdrängten, sondern insgesamt mehr Arbeitsplätze schafften, bekräftigte Spidla. Darüber hinaus sei Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit ein Riegel vorgeschoben worden. So habe sich etwa die Hälfte der in Großbritannien neu registrierten Arbeitnehmer aus dem Osten bereits zuvor ohne Arbeitsbewilligung im Land befunden. Und der Zuzug in die übrigen Länder der EU-15 sei ebenfalls moderat ausgefallen. In Deutschland und Italien seien die bestehenden Quoten aber nicht einmal ausgefüllt worden, sagte Spidla. Die Zuwanderung aus Nicht-EU-Ländern in der EU sei zudem "zehn mal höher als aus den neuen Mitgliedstaaten". Laut Bericht kommen 5,1 Prozent der Erwerbsfähigen in den EU-15 aus Ländern außerhalb der Union und nur 0,4 Prozent aus den neuen EU-Staaten (EU-10).
Dieser Trend betrifft Österreich überproportional. 7,5 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung kommen aus Nicht-EU-Ländern. Allerdings hat sich auch der Anteil der Arbeitskräfte aus den EU-10 trotz Zugangsbeschränkung von 2004 auf 2005 auf 1,4 Prozent verdoppelt. Diese Zuwanderung beruht auf bilateralen Verträgen mit den Heimatstaaten der Immigranten.
Anders als in Österreich haben sich die Sozialpartner auf europäischer Ebene für die Aufhebung der Zugangsbeschränkungen ausgesprochen. "Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein Grundrecht in den EG-Verträgen und macht ökonomisch Sinn", erinnerte Spidla. Er betonte aber auch, dass die Verlängerung der Übergangsfristen allein eine Entscheidung der Mitgliedsstaaten sei. Die wollen den Bericht der Kommission noch bei einem Ministertreffen im April besprechen, bevor sie ihre Entscheidungen bis spätestens 30. April bekannt geben. Bis längstens 2011 dürfen sie laut den Beitrittsverträgen die Einwanderung von Arbeitskräften beschränken.