Die Gleichbehandlungskommission ist schon seit Ende Juni ohne Vorsitzende. Das Gremium ist damit lahmgelegt und kann nicht mehr arbeiten. Arbeiterkammer und ÖGB fordern nun von Sozialminister Herbert Haupt, dass er so rasch als möglich tätig wird: Er soll diese wichtige Position wieder mit einer Richterin, die in Arbeits- und Gleichbehandlungsrecht bewandert ist, besetzen.
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28 Anträge von Frauen, die sich im Berufsleben diskriminiert fühlen, liegen unbehandelt auf den Tischen der Gleichbehandlungskommission. Solange keine neue Vorsitzende bestellt ist, besteht auch keine Aussicht dass sich dieser Zustand ändert. Normalerweise sei die Wartezeit schon unerträglich lang. Nahezu ein halbes Jahr müssen die Betroffenen in Kauf nehmen. Jetzt würden die Beschwerden gar auf unbestimmte Zeit verschleppt.
"Das ist ein tolles Signal an alle Arbeitgeber, die sich nicht an das Gleichbehandlungsgesetz halten und an alle Belästiger." Renate Csörgits, Frauenvorsitzende und Vizepräsidentin des ÖGB ist empört, dass in dieser für Frauen so wichtigen Angelegenheit nichts weitergeht. Und das obwohl AK und ÖGB in Stellungnahmen und Schreiben auf den Handlungsbedarf hingewiesen hätten. Die Reaktion des Sozialministers war für die Experten der Arbeitnehmervertretungen außerdem nicht nachzuvollziehen. Denn aus dem Ministerium hieß es, dass Haupt solange mit der Bestellung einer neuen Vorsitzenden warten wolle, bis das Gleichbehandlungsgesetz novelliert und der Vorsitz der Kommission aufgewertet ist. Doch für ein solches Vorgehen gebe es gar keine Notwendigkeit. "Das Gesetz wurde erst vor kurzem novelliert," betont Ingrid Moritz, Leiterin der AK-Abteilung Frauen-Familie.
Die Richterin Petra Smutny gab Ende Juni auf. AK und ÖGB fordern nun, dass die Position mit einer Arbeits- und Gleichbehandlungsexpertin nachbesetzt wird.