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Kommission reagiert auf Medienrevolution

Von Wolfgang Tucek, Brüssel

Europaarchiv

Noch dieses Jahr will die Europäische Kommission einen Nachfolger für die Fernsehrichtlinie von 1989 präsentieren. Die Neufassung soll die Verbreitung von "audiovisuellen Inhalten" per Fernsehen und in sämtlichen neuen Medien wie Internet und Mobiltelefonen regeln.


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Den "weltweit modernsten und flexibelsten Rechtsrahmen" will Medienkommissarin Viviane Reding schaffen. Trotz "verschärftem Wettbewerb und größerer Auswahl" in der "Multimedia-Welt", sollen weiterhin "Grundsätze öffentlichen Interesses, wie kulturelle Vielfalt und Jugendschutz" gewahrt bleiben.

Wie das in einer Welt von Breitbandinternet, digitalem Fernsehen und UMTS-Mobilfunk aussehen könnte, hat die Kommission nach gut drei Jahren Beratung am Dienstag veröffentlicht. Von dem meisten Experten bevorzugt wurde ein zweistufiges Verfahren in dem grundlegende Vorschriften für alle "audiovisuellen Dienste" gelten sollen. Für "lineare" Dienste (mit vorgegebener Programmfolge, auch im Internet) sollen vereinfachte Vorschriften gemäß der derzeit gültigen Fernsehrichtlinie von 1989 gelten.

So sollen "im Rahmen des praktisch Durchführbaren überwiegend" europäische Produktionen gesendet werden. Und zwar in jenem Programmteil, der nicht aus Nachrichten, Spielshows oder Werbung besteht. Zehn Prozent müssen im Sinne des Erhalts der kulturellen Vielfalt von "unabhängigen Produzenten" kommen. Deren Definition ist noch unklar.

Grundsätzlich für alle Informations- und Unterhaltungsdienste sind etwa Jugendschutz, die Wahrung der Menschenwürde, das Recht auf Gegendarstellung und die Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation unumstritten. Gerade bei der Begrenzung der Werbung könnte es aber die größten Änderungen geben.

Veraltete analoge Welt

Bisher dürfen maximal 20 Prozent der täglichen Sendezeit verkauft werden, strenge Bestimmungen gibt es für Werbepausen je nach Genre der Sendung. Diese Limits könnten fallen - sie seien für die "analoge Welt der 80er-Jahre gemacht". Das bisher im rechtsfreien Raum schwebende Product Placement dürfte erlaubt werden. Unklar ist nur noch wie es im Programm ausreichend angekündigt werden kann.

europa.eu.int/comm/avpolicy/revision-tvwf2005/consult_de.htm