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Kommt Qualitätsschub im Pflegebereich?

Von Ina Weber

Politik

Gestern, Donnerstag, wurde im Nationalrat die Novelle des Gesundheits- und Pflegegesetzes beschlossen. Künftig sollen "Scheinselbstständige" im Pflegebereich durch Leihfirmen, die Arbeitskräfteüberlasser, verhindert werden.


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Bisher wurde der Mangel an Arbeitskräften im Pflegebereich durch Pooldienste an freien Arbeitnehmern kompensiert. Der Nachteil daran: Die Arbeitnehmer hatten keine Dienstverträge, keine Sozialversicherung und erbrachten somit keine Steuerleistung. Dieser Zustand soll nun mit dem neuen Gesetz verbessert werden. Spitäler und Heime können künftig bis zu 15 Prozent ihres Personals von Leihfirmen rekrutieren. Nach der Novelle haben die Dienstnehmer einen vollen Arbeitsrechtsschutz. Das Arbeitsverhältnis zwischen Pfleger und Leihfirma wird nach dem Arbeitskräfteüberlassergesetz und nach Kollektivvertrag geregelt.

Strittig war man sich bis zuletzt über den Prozentsatz des anzuleihenden Pflegepersonals. Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat legte ihren Entwurf im Gesundheitsausschuss mit 30 Prozent vor, die Gewerkschaft forderte in Anlehnung an die Industrie fünf Prozent. "Es ist nicht einzusehen, warum in der Industrie eine fünfprozentige Deckelung möglich ist und im Pflegebereich nicht", ärgert sich die Vorsitzende der ÖGB-Fachgruppenvereinigung für Gesundheitsberufe, Gerda Mostbauer, gegenüber der "Wiener Zeitung" . Das Entgegenkommen auf 15 Prozent sei zwar löblich, aber für die Gewerkschaft zu wenig. "Da spricht man von Qualitätssicherung und dann setzt man Maßnahmen, die genau das Gegenteil bewirken." Denn in der Praxis kann das laut Mostbauer bedeuten, dass der Pfleger jeden Tag wo anders ist. "So kann keine zwischenmenschliche Beziehung aufgebaut werden." Auch bestünde die Gefahr, dass aufgrund von Sparmaßnahmen durch diese Regelung Stammpersonal abgebaut und der restliche Bedarf von Leihfirmen billiger angekauft werden würde. "Der Kollektivvertrag ist schon jetzt in dieser Form unbefriedigend", meinte Mostbauer.

Für Gerhard Flenreiss, Berufsgruppenobmann der Arbeitskräfteüberlasser hingegen ist die 15 Prozent Deckelung zu niedrig. "Der bestehende Pflegenotstand, vor allem bei der Langzeitpflege und in privaten Pflegeheimen, wird mit dieser Beschränkung langfristig kaum behoben werden können." Flenreiss hofft auf eine Nachjustierung dieser Quote nach einem Jahr.

Für Mostbauer geht es jetzt um Schadenbegrenzung. "Dieses Gesetz ist Neuland für uns. Auch die Frage der Kontrolle ist noch offen. Wer kontrolliert die Qualität der Pflege? Und wer kontrolliert, dass tatsächlich nur 15 Prozent angeliehen werden?"