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Die alle zwei Jahre stattfindenden Wahlen zur österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) waren bisher basisdemokratisch organisiert - Studienvertretung, Fakultätsvertretung wie auch Universitäts- und Bundesvertretung wurden direkt gewählt.
Die im Jahr 2002 beschlossene Novelle zum Universitätsgesetz (UG 02) brachte aber auch die Notwendigkeit zur Neuorganisation der ÖH-Wahlen mit sich. Während Studien- und Universitätsvertretung immer noch direkt gewählt werden, erfolgt die Wahl zur Bundesvertretung indirekt, und zwar über Entsendung der Mandatare durch die einzelnen Universitätsvertretungen. Die Mandatsverteilung im "Studierendenparlament" wird vom Bildungsministerium festgelegt und richtet sich nach der Anzahl der an den jeweiligen Universitäten inskribierten Studenten. Von den Wahlen ausgeschlossen sind die Privatunis sowie alle Universitäten und Pädagogischen Akademien mit weniger als 1.000 Studierenden.
Eine Folge dieses Systems ist die tendenzielle Unterrepräsentation der größeren Unis: So darf etwa die Universität Wien, an der rund ein Drittel aller österreichischen Studenten inskribiert ist, nur 13 von 54 Mandaten stellen - also weniger als ein Viertel. Außerdem ergibt sich die Schwierigkeit, dass nach Beendigung des Urnengangs kein eindeutiges Endergebnis der Wahlen feststellbar sein wird. Die Fraktionen werden allerdings eigene Hochrechnungen anstellen.
http://www.weltklasse-uni.at