Zum Hauptinhalt springen

Kompromiss zu Dienstleistungen besiegelt

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

Europäisches Parlament bestätigt neues EU-Gesetz. | Keine Dienstleistungsfreiheit gegenüber Verbrauchern. | Brüssel/Straßburg. Nach mehr als dreijährigem Ringen hat das Europäische Parlament die so genannte Dienstleistungsrichtlinie gestern, Mittwoch, endgültig abgesegnet. Das neue EU-Gesetz soll etwa Handwerkern, Unternehmensberatern, Architekten, Autovermietern, Reise- und Immobilienbüros aus EU-Ländern die grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU sowie die Niederlassung in anderen Mitgliedsstaaten erleichtern. Sie dürfen gegenüber heimischen Dienstleistungsanbietern nicht mehr diskriminiert werden. In jedem Land soll es nur noch einen Ansprechpartner für die Unternehmen aus dem EU-Ausland geben, bei der sämtliche Informationen eingeholt und alle Formalitäten erledigt werden können. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren muss die neue Richtlinie etwa im Frühjahr 2010 in allen Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt sein.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 17 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Die Verhandlungen über die Richtlinie hatten sich zeitweise zu einem Monate langen, emotional aufgeladenen politischen Schlagabtausch zwischen Vertretern eines "sozialen" und eines "neoliberalen Europas" entwickelt. Frankreich und die Gewerkschaften standen Großbritannien, den neuen Mitgliedsstaaten im Osten und den Unternehmerverbänden gegenüber. Erst die Entfernung des so genannten Herkunftslandprinzips als Kompromiss der beiden größten EU-Parlamentsfraktionen Europäische Volkspartei und Sozialdemokratische Partei Europas konnte den Streit entschärfen.

Die Liste der Ausnahmen wurde deutlich verlängert. Nicht betroffen von den Bestimmungen zu den grenzüberschreitenden Dienstleistungen waren von Anfang an Konsumenten - so kann ein Österrreicher einen slowakischen Handwerker nur zu österreichischen Bedingungen beschäftigen.

Nach dem Herkunftslandprinzip hätte für die EU-Unternehmen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen grundsätzlich das Recht ihres Heimatlandes gegolten. Stattdessen wird jetzt das eigentlich bereits im EG-Vertrag gewährte "Recht auf Dienstleistungsfreiheit" neuerlich verbrieft. Dieses muss von den Zielländern beachtet werden.