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Kompromisse anstelle von Kriegen

Von Heike Hausensteiner

Europaarchiv

Der Inhalt der neuen EU-Verfassung ist derzeit Gegenstand von heftigen internen Beratungen und bilateralen Gesprächen. Kompromisse, die die Außenminister sowie die Staats- und Regierungschefs jetzt hinter verschlossenen Türen informell vereinbaren, sollen die vorläufige Endfassung des neuen EU-Grundgesetzes bestimmen. Rechtzeitig zum Konklave Ende des Monats soll das Papier den Außenministern vorliegen. "Dann wird es das große Aufheulen geben", meinen Experten.


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Europäische Politik ist früher in Form von Kriegen gemacht worden, heute denkt sie in Kompromissen. Das meinte auch der deutsche Außenminister Joschka Fischer vergangene Woche. Deutschland sowie die drei anderen großen EU-Staaten Frankreich, Großbritannien und Italien können mit dem von Valéry Giscard d'Estaing vorgelegten Verfassungsentwurf sehr gut leben. Die kleineren Länder befinden sich da schon in einer bedeutend schwierigeren Position.

"Frühstückspräsident"

Ein heftiges machtpolitisches Gerangel gibt es um die Kompetenzen der Kommission, deren Präsident und des künftigen "Außenministers" sowie um die Mehrheitsentscheidungen (anstelle der Einstimmigkeit) im Rat. Hier ist auch noch viel juristische Feinarbeit notwendig.

Mit ihrer Forderung nach einem stimmberechtigten Kommissar pro Land werden sich die kleinen Mitgliedstaaten durchsetzen. Dafür akzeptieren sie einen hauptamtlichen Präsidenten, der hauptsächlich als Vorsitzender und Koordinator des Europäischen Rates tätig sein soll. Juristen sprechen daher bereits despektierlich von einem "Frühstückspräsidenten".

Neben Kommission, Präsident, Außenminister und Mehrheitsfragen ist auch noch umstritten, ob und in welcher Form die "christlichen Wurzeln Europas" im Verfassungstext verankert werden. Im Entwurf sind die "kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas, deren Werte in seinem Erbe weiter lebendig sind" in der Präambel festgehalten. Den streng katholischen EU-Ländern ist das zu wenig. Allen voran Italien sowie Spanien und Polen fordern - mit der Europäischen Bischofskonferenz - einen expliziten Bezug auf das Christentum. Einen solchen lehnen wiederum nordische Mitgliedstaaten wie Dänemark und vor allem das laizistische Frankreich ab, wo Staat und Kirche verfassungsrechtlich getrennt sind.

Ein Gottesbezug in der EU-Verfassung wäre einerseits eine innenpolitisch motivierte Handreichung an die katholische Wählerschicht. Andererseits könnte damit der Türkei die Aufnahme in die Europäische Union indirekt verwehrt werden. Wenngleich Beobachtern die dortige fragile politische Stabilität und die Situation der Menschenrechte viel größere Sorgen bereiten; sollte das bevölkerungsreiche Land am Bosporus (66,5 Millionen Einwohner, Tendenz steigend) tatsächlich der EU beitreten können, stellen zudem der Agrarsektor und die Außengrenze große Fragezeichen dar.

Christentum

als Ausladung?

Die schwierigste Frage in der Verfassungsdebatte bleibt der neue Abstimmungsmodus im Rat, gegen den sich Spanien und Polen quer legen. Wie berichtet, wollen sie an der Stimmgewichtung laut dem EU-Vertrag von Nizza festhalten, wo sie im Vergleich zu bevölkerungsreichen Mitgliedern wie Deutschland deutlich begünstigt sind. Demgegenüber sieht der Verfassungsentwurf vor: Für Beschlüsse sind künftig die Mehrheit der Mitgliedstaaten (13 von 25) und zumindest 60 Prozent der EU-Bevölkerung notwendig. Ironischerweise würden mit diesem neuen Abstimmungsverfahren Madrid und Warschau ohnehin gut dastehen, da nächstes Jahr in erster Linie kleine Länder zur EU kommen; alleine Polen hat mehr Einwohner als alle anderen neun Beitrittsländer zusammen - und könnte leicht Beschlüsse blockieren.

Vermutlich werden Polen und Spanien letztlich ihre Forderung aufgeben. Die beiden Länder werden sich ihr Nachgeben bei der finanziellen Vorschau abkaufen lassen, heißt es aus EU-Delegationskreisen in Brüssel. Nach dem Motto: "Wer hoch pokert, kann am Ende nur gewinnen."