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Konflikt der Generationen beim Wohnen

Von Gottfried Forsthuber

Gastkommentare
Gottfried Forsthuber ist Rechtsanwaltsanwärter in Baden bei Wien (www.wohnfragen.at).

Bei der aktuellen Debatte um die Mietkosten wird ein akutes Problem völlig ignoriert: der Kampf zwischen Jung und Alt beim Wohnen.


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Die Hoffnung war Ende 2013 groß, dass die Regierung die Mietreform und Maßnahmen zur Senkung explodierender Wohnkosten ernsthaft angehen würde. Getan hat sich seither wenig, zu groß sind die Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition. Mittlerweile dämmert schon die Wien-Wahl 2015 herauf, und Rot-Grün hat im Wahlkampf Wohnen als Thema für sich wiederentdeckt. Erneut wurde eine Mietzinsobergrenze als Lösung aller Probleme angeboten. Doch das ist erstens unsinnig und zweitens schlimm. Denn es widerspricht der sozialen Marktwirtschaft, bestraft Eigentümer und tötet jegliche Bewegung im Wohnungsmarkt ab.

Mit einer Obergrenze von zum Beispiel 5,50 Euro pro Quadratmeter wird keine einzige neue Wohnung geschaffen. Damit erreicht man höchstens, dass Vermieter nur noch das absolute Minimum ins Haus investieren, weil sich sonst nichts mehr rechnet. Doch offenbar reicht bei der Arbeiterkammer oder in den Polit-Abteilungen mancher Parteien die Parole: Alle, die Eigentum haben, müssen einfach kapitalistische Ausbeuter sein, die es zu schröpfen gilt. Wer Mietzinsobergrenze sagt, meint in Wahrheit: "Eigentum ist Diebstahl."

Preisobergrenzen gibt es schon heute im Mietrechtsgesetz. Diese gelten für Gebäude, die vor 1945 gebaut wurden. Das war eine Zeit lang sehr sinnvoll. Denn diese Bauten waren zumeist regelrechte Löcher: indische Toiletten ("WC jenseits des Ganges"), kaum Nassräume, kein Lift. Aus Mangel an Alternativen mussten die Mieter diese - aus heutiger Sicht - Substandardwohnungen nutzen. Zu Recht wurden eingegriffen, wurden Kategorien geschaffen und Maximalbeträge definiert.

Heute gibt es kaum noch Wohnungen mit derart schlechter Ausstattung. Dennoch bestehen diese Obergrenzen weiter. Das hat die kuriose Folge, dass Menschen, die in einer Kategorie-A-Wohnung von vor 1945 leben, zwar den gleichen oder sogar besseren Wohnstandard als in einem Neubau haben, aber um einiges weniger zahlen. Was tut also der Eigentümer? Er verkauft, pfeift aufs Vermieten oder legt so gut es geht Wohnungen zusammen, damit eine Einheit mehr als 130 Quadratmeter hat und eine angemessene Miete verlangt werden kann.

Junge Menschen brauchen aber keine 130-Quadratmeter-Wohnung beziehungsweise können sich eine solche gar nicht leisten. Wenn also ein Eigentümer aus seiner Großwohnung kleinere Einheiten machen will, weil das am meisten gesucht wird, wird er vom Gesetz bestraft. Warum? Weil es für Altbauwohnungen nicht mehr zeitgemäße gesetzliche Mindestgrößen gibt. Die Konsequenz: Es rechnet sich nicht, die Wohnung bleibt, wie sie ist, und wird entweder verkauft oder an "reichere" (= ältere) Menschen vermietet. Der Kampf der Generationen ist damit beim Wohnen längst Realität.

Ich habe den Traum eines Mietrechtes, bei dem man kein Jusstudium braucht, um Mietverträge zu verstehen; mit transparenten Angaben, wie Mietzinsen zustande kommen; mit der Abschaffung von Preisbindungen im Altbau für Kategorie-A-Wohnungen; mit der Möglichkeit, kleinere Wohnungen zu schaffen, die anno 2015 nachgefragt werden und auch für junge Menschen leistbar sind. Ist das so kompliziert?