Zum Hauptinhalt springen

Konsens im Schulwesen erwünscht

Von Heiner Boberski

Politik

Nicht nur die Kirchen, auch die ÖVP-regierten Bundesländer wollen bestimmte Schulgesetze weiter verfassungsrechtlich geschützt wissen.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 19 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Gestern endete die Begutachtungsfrist für jene Regierungsvorlage, die das Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit für Schulgesetze vollständig abschaffen will. Während die SPÖ die Schulgeldfreiheit durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit garantiert sehen will, erstreben die Religionsgemeinschaften einen solchen Schutz für das konfessionelle Schulwesen und den Religionsunterricht.

Nach den katholischen Bischöfen argumentierten nun Michael Bünker und Raoul Kneucker vom Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche in einer Pressekonferenz in Wien in diese Richtung. Sie betonten, dass es nicht nur um konfessionelle Anliegen gehe, sondern dass auch allgemeine Bildungsziele verfassungsrechtlich außer Streit gestellt werden sollten.

Gegenwind für die Regierungsvorlage kommt auch aus den VP-regierten Bundesländern. Typisch ist die Stellungnahme des Tiroler Landesschulrates. Er befürwortet die Abschaffung der Zwei-Drittel-Mehrheit nur unter der Voraussetzung, dass "in einigen Eckpfeilern unseres Schulsystems weiterhin ein breiter Konsens gesucht werden sollte" und nennt konkret die "Aufgaben und die Gliederung der österreichischen Schulen, die allgemeine Zugänglichkeit der Schulen, Schulgeldfreiheit, Religionsunterricht, Privatschulwesen und Schulpflicht".