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Konservative und Justiz - eine Entfremdung

Von Daniel Bischof

Politik

Spott für das Höchstgericht, ein Dauerkonflikt mit der WKStA: Warum knirscht es zwischen Konservativen und der Justiz?


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Man könnte den Verfassungsgerichtshof nach Kuba exportieren, schrieb Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek an Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter. Und auch dieser zeigte in einer Chatnachricht an Pilnacek wenig Gegenliebe für seine Kollegen am Höchstgericht: "Ich habe die Richter nicht ausgesucht, aber das waren immer demokratisch legitimierte Organe . . . Mehr hat die Demokratie halt nicht zu bieten. . ."

Die Entfremdung der Konservativen vom Verfassungsgerichtshof (VfGH), sie wird durch die publik gewordenen Chats zwischen Pilnacek und Brandstetter erneut deutlich. In den 1990er-Jahren klagten Grüne und SPÖ über das Höchstgericht, das ihnen als konservative Hochburg galt. Nun sind es aber die Konservativen, die Kritik am Kurs des Verfassungsgerichtshofes üben.

Erkenntnisse wie die Ehe für alle, das Aufheben des Kopftuchverbots an Schulen und das Kippen des Verbots der Beihilfe zum Selbstmord markierten einen gesellschaftspolitisch progressiven Trend des Höchstgerichts. Ein Trend, der bei Verfassungsrichter Brandstetter, der von der ÖVP nominiert wurde, und Pilnacek, der als bürgerlich-konservativ gilt, auf Missmut traf.

"Ich war eigentlich der Einzige, der das Kindeswohl eingefordert hat", verriet Brandstetter seine Haltung bei der Entscheidung zum Kopftuchverbot. Er stimmte in Pilnaceks Klage mit ein, dass es sich um einen "schwarzen Tag für den Rechtsstaat" handle. Pilnacek erklärte nach der Sterbehilfe-Entscheidung, dass man einem vom "VfGH fehlgeleiteten Rechtsstaat" nicht mehr dienen könne.

Streit um das Sondervotum

Offenbart wird der konservative Unmut auch im Diskurs um das Minderheitenvotum. "Der Ruf nach einem Sondervotum ist immer dann aufgetreten, wenn eine Partei - meistens war es die SPÖ - mit einer Entscheidung nicht einverstanden war", sagte Ludwig Adamovich, VfGH-Präsident von 1984 bis 2002, unlängst zur "Wiener Zeitung". In den 1990er-Jahren war es die SPÖ, die auf das Votum pochte. Die Forderung fiel just in eine Zeit, in der sich die SPÖ mehrfach über Entscheidung des Höchstgerichts empörte. Die ÖVP sprach sich damals gegen die Reform aus.

Nun ist es die türkis-grüne Bundesregierung, die gegen den Willen des VfGH ein Minderheitenvotum etablieren will. Richter sollen abweichende Stellungnahmen zur Mehrheitsentscheidung veröffentlichen können. An der Reform will Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) auch nach Brandstetters Rückzug vom VfGH festhalten, wie ihr Sprecher erklärte. Die ÖVP verspricht sich davon mehr Transparenz, während der VfGH eine Spaltung des Gerichts befürchtet. Und auch die SPÖ sieht das Vorhaben nun skeptisch.

Ähnlich verlaufen die Bruchlinien auch im Konflikt zwischen der ÖVP und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Konservative Politiker orten einen Linksdrall der Behörde. Vertreter der Volkspartei sehen in der WKStA ein "Netzwerk roter Staatsanwälte" am Werk, das aus parteipolitischen Gründen Politiker der ÖVP verfolge. Die WKStA weist das zurück.

Der Disput markiert ebenfalls eine Diskursverschiebung. Dass die Strafjustiz links sei, dieser Vorwurf findet sich in den 1990er-Jahren kaum, im Gegenteil. Im "Club 2" löste die Staatsanwältin und spätere Nationalratsabgeordnete Liane Höbinger-Lehrer (FPÖ) im Jahr 1993 eine Politdebatte aus, als sie sich für ein lebenslanges Wegsperren krankhafter Straftäter aussprach. 1995 attestierte das Nachrichtenmagazin "profil" der Strafjustiz einen klaren Rechtstrend.

Höchstgericht prüft offensiver

Was hat also zur konservativen Entfremdung von der Justiz geführt? Ein Hauptgrund ist, dass der VfGH seit Jahren eine deutlich offensivere Rolle ausübt. Ließ er dem Gesetzgeber in den ersten Jahrzehnten der Zweiten Republik noch deutlich mehr Spielraum, engte er diesen mit Anfang der 1980er-Jahre allmählich ein.

Anhand der Grundrechte und insbesondere des Gleichheitssatzes begann er, weit offensiver zu prüfen. Dadurch traf er auch vermehrt gesellschaftspolitisch sensible Entscheidungen wie die Ehe für alle, die er früher noch als Privileg des Gesetzgebers gesehen hatte. Diesem Trend kann die ÖVP auch nicht mehr entgehen, indem sie Gesetze in den Verfassungsrang hebt und damit der Prüfungskompetenz des VfGH entzieht. Viele Jahrzehnte war ihr das unter der rot-schwarzen Koalition noch möglich gewesen.

Europaweiter Trend

Geprägt wurde die zuletzt gesellschaftspolitisch liberale Linie des Höchstgerichts auch durch äußere Einflüsse. Die Position des Höchstgerichts sei eng mit dem dynamischen gesamtrechtseuropäischen Grundrechtsstandard und der progressiven Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verbunden, erklärt der Verfassungsrechtler Christoph Bezemek von der Universität Graz. "Das gilt gerade auch in gesellschaftspolitischen Fragen. Sie werden in ganz Europa von gemeinschaftlichen Wertvorstellungen geprägt", sagt Bezemek.

Auch im Strafrecht zeigte sich dieser Trend: Statt harter Strafen gewann in der Justiz der Gedanke der Resozialisierung an Boden, Hafterleichterungen wie die Fußfessel wurden eingeführt. Die ÖVP zog es unter Kurz in die andere Richtung: Sie forderte vermehrt härtere Strafen und neue Straftatbestände, wie jüngst etwa den Tatbestand "religiös motivierter Extremismus".

Vor allem aber zog sich die ÖVP mit ihrer Kritik an der WKStA Unmut innerhalb der Justiz zu. Von Standesvertretern wie der Richter- und Staatsanwältevereinigung holt sich die Volkspartei regelmäßig Schelten für ihre Justizkritik ein. Und auch am Freitag gingen justizintern wieder einmal mahnende Wort in Richtung der ÖVP. Die "Ereignisse der letzten Tage" veranlassten die Präsidenten der vier Oberlandesgerichte zu einer gemeinsamen Stellungnahme. Darin distanzierten sie sich "von jeder Art der Herabwürdigung, Beschimpfung und Schmähung" des Verfassungsgerichtshofes - und stellen sich entschieden gegen Versuche, das Vertrauen in die Justiz zu erschüttern".