Im Terrorprozess sagte am Dienstag ein Teilnehmer des "Jihadisten-Treffens" aus.
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Am sechsten Tag des Prozesses gegen sechs mutmaßliche Helfer des Attentäters vom 2. November 2020 wurden am Dienstag drei Zeugen befragt, die allesamt Freunde oder zumindest Bekannte einiger Angeklagten sind. Ein Zeuge wurde selbst wenige Stunden nach dem Anschlag verhaftet und ist nach seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil erst im Oktober vergangenen Jahres wieder auf freiem Fuß. Ihm wurde wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation der Prozess gemacht. Er soll in St. Pölten eine Wohnung angemietet haben, in der sich Sympathisanten und Befürworter der Terrormiliz "Islamischer Staat" trafen. An solchen Treffen nahm auch der spätere Attentäter teil. "Sie sind ein IS-Mann", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung zu dem Zeugen vergangenes Jahr. Eine Beteiligung am Anschlag wurde ihm nie nachgewiesen.
Dieser Hintergrund kam bei der Befragung des 24-jährigen Zeugen kaum zur Sprache. Unter Wahrheitspflicht erzählte er stattdessen, dass er den Attentäter K.F. 2017 in einer Moschee kennengelernt habe. 2020 habe man sich dann "zwei bis drei Mal im Monat" beim Gebet getroffen. Der Zeuge war auch beim sogenannten "Jihadisten-Treffen" involviert, bei dem neben dem Attentäter und radikalen Islamisten aus Deutschland und der Schweiz auch der Viertangeklagte war. Dass der Viertangeklagte bei dem Treffen war, habe der Zeuge vor dem Treffen gar nicht gewusst. "Er ist erst später mit Brötchen gekommen", so der Zeuge. Die Bekanntschaft mit dem Angeklagten "war lose". Einen engen Kontakt zwischen Attentäter und Viertangeklagten wurde von dem 24-Jährigen nicht bestätigt. Nach nur wenigen Fragen war seine Befragung vorbei.
Handydaten für Angeklagten be- oder entlastend
Der zweite und dritte Zeuge des Tages waren am Tag des Anschlags mit dem Erstangeklagten essen. Ihm wird vorgeworfen, dass er mit dem Attentäter versucht haben soll, in der Slowakei Waffen zu kaufen, was misslang. Beim Essen habe man versucht, den Attentäter zu erreichen, als man sein Bekenner-Video in den sozialen Medien gesehen hat. Jedoch vergeblich. Man habe erst später von dem Amoklauf erfahren und sei dann zu einer Wohnung gegangen, bei der auch die Eltern des Zweitangeklagten waren. Sie hätten ihnen dann geraten, zur Polizei zu gehen.
Die Staatsanwaltschaft reichte auch weitere Beweisanträge ein: Man hat von dem Landesamt für Verfassungsschutz (LVT) noch einmal die Handydaten des Fünftangeklagten ausgewertet. Dessen Handy hatte sich laut Anklage bei einem Sendermast eingeloggt, das in direkter Nähe der Wohnung des Attentäters war. Der 32-Jährige, der K.F. das Gewehr verkauft hat, gab an, zu dem Zeitpunkt bei seiner Schwester und im Donauzentrum gewesen zu sein. Die Polizei hat nun erhoben, dass sich das Handy des 32-Jährigen zwar nicht in diesen Sendermast einwählen hätte können, wenn er seine Schwester besucht hätte, da die Entfernung zu groß sei. Ein Teil des Einkaufszentrums würde dafür sehr wohl den gleichen Sendermast nutzen wie die Wohnung des späteren Attentäters.
Der Prozess wird am Mittwoch fortgeführt. Auch hier ist mit einem kurzen Tag zu rechnen. Von drei geladenen Zeugen ist einer coronapositiv und ein zweiter - der Vater des Attentäters - auf Urlaub. Es wird deshalb voraussichtlich nur eine Zeugin kommen: die Mutter des Attentäters. (pak)