Fachmänner sehen bei der Staatsschutz-Reform keine klare Trennung zwischen Nachrichtendienst und Polizei.
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Eine saubere Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendienst: Das verspricht die türkis-grüne Bundesregierung bei der Reform des Verfassungsschutzes. Der Gesetzesentwurf befindet sich in Begutachtung, am Freitag endet die Frist. Experten bezweifeln, dass die Trennung tatsächlich so klar vollzogen wird.
Durch die Reform weicht das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) der neuen Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Die DSN soll auf zwei Säulen aufgebaut sein: der polizeilichen Gefahrenabwehr und der nachrichtendienstlichen Analyse. Die klare Trennung werde personell, rechtlich und organisatorisch gewährleistet sein, betont die türkis-grüne Regierung.
Es werde "jedenfalls keine strikte Trennung" vollzogen, meint hingegen die Österreichische Rechtsanwaltskammer in ihrer Stellungnahme zur Begutachtung. Insbesondere seien in dem Entwurf jene "Doppelgleisigkeiten, deren Folgen sich beim Attentat" in Wien vom 2. November 2020 "materialisiert haben, nicht ausreichend adressiert".
"Entwurf ist abzulehnen"
Eine Hauptkritik der Anwälte betrifft die Struktur: Die Aufgaben der DSN würden nicht auf "neu geschaffene oder umstrukturierte Behörden(apparate) im Sinne eines strikten Trennungsgebotes zwischen Verfassungsschutz und kriminalstrafrechtlicher Verfolgung aufgeteilt". Stattdessen komme es nur zur teilweisen Neuverteilung innerhalb der bereits bestehenden Behördenstruktur.
Der Hintergrund: Die DSN ist wie das BVT weiterhin bei der Generaldirektion für Öffentliche Sicherheit im Innenministerium angesiedelt. Sie ist damit eine Organisationseinheit der Generaldirektion und deren Direktor und dem Innenminister unterstellt. Für die Mitarbeiter des Staatsschutzes gebe es nach dem vorliegenden Entwurf weiterhin keine klare Rollen- und Aufgabenverteilung. Insgesamt sei der Entwurf "daher abzulehnen".
Auch der Strafrechtler Farsam Salimi von der Uni Wien sieht die "klare Trennung in einen echten Nachrichtendienst und einen polizeilich geprägten Staatsschutzteil nicht konsequent vollzogen". Der "Nachrichtendienst" bleibe "Teil der Sicherheitsbehördenstruktur und damit eine Polizeibehörde".
Salimi ortet im Entwurf mehrere Regelungen, die gegen die Schaffung eines "echten Nachrichtendienstes" sprechen. Erlange ein Bediensteter des nachrichtendienstlichen Bereichs der DSN "Kenntnis vom Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung", so sei er, wie jedes andere Exekutivorgan, grundsätzlich weiterhin zur Verfolgung verpflichtet, schreibt der Strafrechtler. Weiters gebe es keine Regel über "Beweisverbote oder Verwendungsbeschränkungen von ,nachrichtendienstlich‘ gewonnenen Ergebnissen". Dadurch könnten diese Ergebnisse weiterhin "Eingang in ein Strafverfahren finden".
Für den Nachrichtendienst-Experten Thomas Riegler zeigt die Reform: "Die Polizei behält die neue Struktur unter Kontrolle. Das wird weiter einzementiert. Ein echter Nachrichtendienst wäre ein eigenständiger Akteur und damit auch ein Konkurrent", sagt Riegler zur "Wiener Zeitung".
Während die Strukturreform noch in Begutachtung ist, wurde der erste Teil der BVT-Reform bereits im Sommer 2020 beschlossen. Dabei soll sichergestellt werden, dass das Personal der Behörde besser qualifiziert ist und genauer überprüft wird. Seit Oktober 2020 gibt es einen verpflichtenden Grundausbildungslehrgang, der rund sechs Monate dauert. Der erste Durchgang wurde am 24. März 2021 abgeschlossen.
"Nicht vertrauenerweckend"
Nationalratsabgeordnete Stephanie Krisper (Neos) wollte von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in einer parlamentarischen Anfrage wissen, wie der Lehrgang konkret ausgestaltet ist und wie die Mitarbeiter der DSN künftig rekrutiert werden.
Der Lehrgang wird von der Sicherheitsakademie des Innenministeriums durchgeführt. Wie Nehammer in der Anfragebeantwortung bekanntgab, werden die Vortragenden großteils aus dem Ministerium entsandt. "Es werden nun zwar Mitarbeiter von außen in die DSN kommen, ihre Ausbildung erfolgt aber in der Einflusssphäre des Innenministeriums", sagt Riegler. Auch dadurch werde die künftige DSN von der Denkart und Kultur her polizeilich geprägt sein.
Konkretere Details zu den Lehrplänen, zur Ausbildung und zur Rekrutierung der Mitarbeiter nennt Nehammer nicht - aufgrund "der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit" und "des Interesses der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit", schreibt er.
"Wenig auskunftsfreudig ist ein Euphemismus, der Innenminister beantwortet eine Anfrage wieder einmal sehr mangelhaft", kritisiert Krisper. Dabei sei die Qualität der Ausbildung entscheidend für einen zukünftig kompetenten Verfassungsschutz. "Eine derartige Verschlossenheit ist für die Bürger und Opposition nicht vertrauenerweckend."
Wissen~ Ein Nachrichtendienst sammelt Informationen, wertet sie aus und zieht Schlüsse über mögliche Gefahren. Exekutive Befugnisse, etwa zur Festnahme von Personen, hat er nicht. Falls er Straftaten wahrnimmt, muss er auch nicht Anzeige an die Justiz erstatten. Dadurch lässt sich verhindern, dass sensible Informationen in Strafakten aufscheinen. Stattdessen kann der Nachrichtendienst seine Beobachtungen fortsetzen und sein Wissen für sich behalten, darunter Informationen von Partnerdiensten und Informanten. Die Polizei ist hingegen verpflichtet, Straftaten zu verfolgen und anzuzeigen.