Österreich nimmt am kommenden Sonntag, dem 13. Juni, zum zweiten Mal an der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) teil. Derzeit sitzen insgesamt 626 Abgeordnete im EU-Parlament, davon 21 aus | Österreich. Sie haben die Aufgabe, nationale Interessen auf europäischer Ebene zu vertreten. EP-Präsident ist der Spanier José María Gil-Robles.
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Das EU-Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union (EU). Folgende Fraktionen sind im EP vertreten:
Õ SPE · Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas (214 Sitze)
Õ EVP-CD · Fraktion der Europäischen Volkspartei (Cristlich demokratische Fraktion; 201 Sitze)
Õ LIBE · Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas (42 Sitze)
Õ UFE · Fraktion Union für Europa (34 Sitze)
Õ KVEL/NGL · Konföderale Fraktion der vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (Sitze)
Õ GRÜNE · Fraktion DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament (27 Sitze)
Õ UEdN · Fraktionen der Unabhängigen für ein Europa der Nationen (15 Sitze)
Õ REA · Fraktion der Radikalen Europäischen Allianz (21 Sitze)
Õ FL · Fraktionslose (38 Sitze).
Durch die letzte Vertragsrevision ("Vertrag von Amsterdam") wurde das Recht auf Mitentscheidung durch das Europäische Parlament auf weitere 23 Bereiche · vor allem Beschäftigungs- und Sozialpolitik,
Betrugsbekämpfung und Datenschutz · ausgeweitet. Es kann jetzt bei allen Bereichen, die Mehrheitsentscheidungen im Europäischen Rat unterworfen sind, von der Umwelt- über die Transportpolitik
bis zum Binnenmarkt gleichberechtigt im sogenannten "Ko-Dezisionsverfahren" mitbestimmen. Bei der Gesetzgebung in diesen Bereichen (mehr als zwei Drittel der Gesetze) ist das EP also gleichberechtigt
mit dem EU-Ministerrat. Nur in Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion, bei Sanktionen gegen einen Mitgliedstaat wegen Verletzung der Menschenrechte oder Beitrittsanträgen von Drittstaaten
ist die Mitsprache des Parlaments auf die Verfahren der Anhörung, der Zusammenarbeit beziehungsweise der Zustimmung beschränkt.
Der Beschluß des Haushaltsplanes und die Kontrolle über die Verteilung der EU-Gelder obliegt dem Parlament. Da die EU kein Staat ist, hat sie keine Finanzhoheit. Das heißt, sie kann auch keine
Steuern einnehmen. Ihre Eigenmittel werden von den Mitgliedstaaten eingehoben. Ein Vorentwurf des Budgets wird von der EU-Kommission vorgelegt, ausgearbeitet wird er dann vom Rat der
Finanzminister (ECOFIN). Die "obligatorischen" Ausgaben, etwa für die Agrarpolitik, werden vom EU-Rat beschlossen. Rund die Hälfte der Ausgaben sind "nicht-obligatorisch", z.B. für die Sozial- und
Regionalpolitik, Forschung und Umwelt, und werden vom EP bestimmt.
Das Europäische Parlament kontrolliert die anderen Institutionen. EU-Parlaments-Abgeordnete können u.a. von Mitgliedern der EU-Kommission zu aktuellen Themen Auskunft fordern und bewerten deren
Arbeit. Außerdem kann das EP Untersuchungsausschüsse einsetzen (BSE-Untersuchungsausschuß oder jener über Zollbetrug). Zuletzt hat ein Mißtrauensvotum durch das EU-Parlament zum Rücktritt der
Kommission geführt.
Die "Legislative" im EU-Ministerrat wird jeweils durch ein Regierungsmitglied (Fachminister) der derzeit 15 EU-Mitgliedsländer ausgeübt. Der EU-Ministerrat ist das wichtigste
Entscheidungsorgan der EU. Nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam gilt das Vetorecht nur noch für "Verfassungsfragen" wie das Steuerrecht.
In die EU-Kommission ("Exekutive") werden je zwei Kommissare aus den fünf größten Mitgliedstaaten entsendet, jeweils einer aus den übrigen Ländern. Als "Hüterin" der EU-Verträge (die
europäische "Verfassung") hat die Europäische Kommission durch den Amsterdamer-Vertrag an Macht eingebüßt: Bei der Nominierung des Präsidenten und der derzeit 19 Kommissare muß sie sich nun einer
Anhörung vor dem Parlament unterziehen. Der Präsident erhält allerdings neu die Möglichkeit, sein Team in Abstimmung mit den EU-Regierungen auszuwählen.