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Kontrollrechte des Parlaments als Prävention

Von Simon Rosner

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Jetzt ist es also tatsächlich da, das Minderheitsrecht zur Einsetzung eines U-Ausschusses. Das bedeutet für das österreichische Parlament eine echte Zeitenwende. Eine Regierung kann nun keinen U-Ausschuss mehr verhindern, und sie kann ihn auch nicht so gestalten, dass sich einzelne Regierungsmitglieder dem Ausschuss entziehen können.

Die erste Auswirkung ist klar: Es wird im Jänner einen U-Ausschuss zur Hypo Alpe Adria geben. Möglich, dass der auch sonst gekommen wäre, denn wenn es wirklich heikel war - siehe Banken- und Korruptions-Ausschuss -, hatte die Regierung bei der alten Geschäftsordnung Möglichkeiten, die Ausschüsse abzudrehen. Das geht nun nicht mehr so einfach. Es ist daher zu erwarten, dass auch die Qualität der Ausschüsse eine andere wird.

Wie wird die Opposition nun mit diesem Recht umgehen? Es ist denkbar, dass es in den kommenden Jahren zu mehreren U-Ausschüssen kommen wird und dass einige dabei sein werden, die es früher nicht gegeben hätte und es auch nicht unbedingt hätte geben müssen. Wenn es so kommen sollte, könnte man es als Eingewöhnungszeit verbuchen. Auch die Opposition muss sich an diese Kontrollmöglichkeit gewöhnen.

Viel wichtiger ist aber der präventive Charakter. Oder soll man sagen: zu hoffen wäre es. Denn vergangene Legislaturperioden wurden und werden - siehe Westenthaler-Prozess - gerade gerichtlich aufgerollt. Wer weiß, vielleicht hätte man sich gewisse Vorgänge mit diesem Kontrollrecht des Parlaments früher gar nicht getraut.