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Korinek und die Enttäuschung

Von Bernhard Baumgartner

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Die Debatte über die Aushöhlung des Redaktionsgeheimnisses durch die Justiz erhält derzeit täglich neue Nahrung. Ein besonders eigenwilliger Debattenbeitrag kommt dabei vom ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtes, Karl Korinek. Der honorige Jurist mit Meriten in der Ortstafelfrage meinte, er sei von der Redaktion des ORF "sehr enttäuscht", weil dieser sich einem Urteil widersetzt und unter Berufung auf das Redaktionsgeheimnis Recherche-Bänder nicht an die Staatsanwaltschaft herausgibt.


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Inhaltlich kann man durchaus der Meinung Kornieks sein, dass der ORF sich dem Urteil, das viele Journalisten als Fehlurteil sehen, beugen sollte. Nur mit banalen Emotionen wie Enttäuschung hat das nichts zu tun. Hier gilt es, sachlich zu bleiben: Es geht um einen Rechtsstreit, in dem es zwei unterschiedliche Meinungen gibt. Wenn der ORF beschließt, das Urteil des Oberlandesgericht nicht zu akzeptieren, verfügt die Justiz ja über Mittel und Wege, die Herausgabe notfalls mit Staatsgewalt zu erzwingen.

Es steht wohl jedem frei, sich einem Urteil zu beugen oder nicht - wenn man bereit ist, die Konsequenzen dafür zu tragen. Ob die Staatsanwaltschaft nun mit Polizeischutz im ORF den Tresor aufschneiden lässt und sich die Bänder mit Zwang holt oder doch Augenmaß walten lässt, bleibt nun ihr überlassen. Enttäuscht muss hier niemand sein. Eher gespannt, wie dieses Match ausgeht.