Zum Hauptinhalt springen

Korrekturen, keine Revolution

Von Walter Hämmerle

Politik

Im Schatten der Wiederholung der Hofburg-Wahl läuft die Debatte über kleinere und größere Reformen des Wahlrechts.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 8 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wien. Mitunter geschieht es, dass die wichtigeren Dinge aus dem Fokus geraten. Oft aus dem Vertrauen heraus, dass ohnehin alles korrekt abläuft, manchmal aus Sorglosigkeit, der netteren Bezeichnung für menschlichen Schlendrian.

Wahlen sind so eine wichtigere Sache. Weil der Akt der Stimmabgabe der eine konstituierende Moment des demokratischen Prozesses ist, auf den alle weiteren Schritte aufbauen. Genau deshalb stehen Wahlen unter besonderer Beobachtung, ob auch sämtliche Vorschriften eingehalten werden. Im Großen und Ganzen ist das auch in Österreich der Fall, nur eben nicht auf Punkt und Beistrich. Weshalb der Verfassungsgerichtshof sich aus generalpräventiven und volkspädagogischen Gründen zu einem Paukenschlag entschloss, und die Wiederholung der Stichwahl für das Amt des Bundespräsidenten anordnete. Es haperte vor allem bei der Auszählung der Wahlkarten, was etliche als Marginalie werten, nur das Höchstgericht eben nicht.

Das zwingt die Politik zu Änderungen der Wahlbestimmungen. Für die Wahlwiederholung am 2. Oktober geht sich das alles nicht aus, doch schon die nächste Nationalratswahl soll nach neuen Regeln ablaufen. Und weil die womöglich ja früher als zum regulären Wahltermin im Herbst 2018 über die Bühne gehen könnte, strebt die Koalition ein Gesetz noch in diesem Jahr an.

Register ohne Lizenzzum Schnüffeln

Im Zentrum steht dabei die Einführung eines Zentralen Wählerregisters. Bisher war es Sache der 2100 Gemeinden, die Wählerverzeichnisse zu führen. In Eigenregie. Die Angelegenheit zu zentralisieren, dem Innenministerium zu übertragen und so Aufwand und Fehlerquellen zu verringern, scheiterte bisher an Bedenken: Zu viel Information für einen bürokratischen Behemoth, dem die Bürger dann noch mehr ausgeliefert wären als ohnehin schon, lautete ungefähr die Kritik von Grünen und anderen. Das erinnert ein bisschen an die USA, wo das Misstrauen gegenüber Washington zu den politischen Evergreens zählt - und das im kleinen Österreich also, wo ansonsten kein Steuerakt und keine Anklageschrift - Datenschutz hin oder her - unter Verschluss bleibt.

Nach dem Urteil des VfGH ist jedoch vieles neu. Noch im Juli brachten Peter Wittmann und Wolfgang Gerstl, die beiden Verfassungssprecher von SPÖ und ÖVP, einen Initiativantrag ein, der die Einführung eines Zentralen Wählerregisters vorsieht - und diesmal signalisieren sowohl FPÖ wie auch Grüne Zustimmung. Die ist notwendig, weil eine Reform in den Föderalismus eingreift und deshalb nach einer Verfassungsmehrheit verlangt. Die Bedingungen der Opposition sollten dieses Mal kein Stolperstein mehr sein. Dass das Zentrale Wählerregister "keine Datenbank für Gesinnungsschnüffelei" werden soll, wie es FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan formuliert, sieht nicht nur Albert Steinhauser von den Grünen so, sondern auch Wolfgang Gerstl von der Volkspartei. Entsprechend soll daraus nicht ersichtlich sein, ob ein Wähler eine Wahlkarte beantragt, ein Volksbegehren oder einen Kandidaten unterstützt hat. Lediglich Name, Geburtsdatum, Adresse und wohl auch eingetragene akademische Titel aller, die ab Stichtag für eine Wahl wahlberechtigt sind, sollen erfasst werden.

Nichts ändern soll sich laut Gerstl an der Wählerevidenz, wo die Bürger bereits ab 14. Geburtstag erfasst werden. Diese Datenbank bildet die Grundlage für das Wählerregister. Auch das Zugriffsrecht soll weitgehend gleich bleiben, erläutert der ÖVP-Politiker. Derzeit haben neben den Gemeinden auch die Parteien Einsicht, um die Wahlberechtigten direkt kontaktieren zu können.

So weit so konsensual.

Heikles ThemaWahlkarten

Bei der Reform des Briefwahlrechts laufen die Ansichten schon weiter auseinander. Mit den offiziellen Verhandlungen wollen die Parteien bis nach dem 2. Oktober zuwarten, doch die Grundlinien sind schon jetzt deutlich. Am kritischsten steht der Briefwahl die FPÖ gegenüber. Im Zielkonflikt, möglichst vielen potenziellen Wählern die Stimmabgabe so leicht wie möglich zu machen und den Wahlakt selbst so geheim, unbeeinflusst und sicher vor Verfälschungen zu machen, schlägt sich der blaue Verfassungssprecher Stefan auf die Seite der Sicherheit auf Kosten der Erleichterung. Wählen per Wahlkarte ist aus diesem Blickwinkel immer ein Risiko, weil die Freiheit des Wahlakts nie hundertprozentig gewährleistet werden kann. Für Gerstl und Steinhauser dagegen ist die Briefwahl ein Instrument, immer flexibleren Bürgern eine flexible Stimmabgabe zu ermöglichen. Nachjustierungen sind aber auch aus ihrer Sicht unumgänglich.

Das Thema ist so wichtig wie heikel. In den letzten Jahren ist die Zahl der Wahlkarten explodiert, bei der Stichwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer am 22. Mai waren es schon fast 900.000 Stück oder 13 Prozent der Wahlberechtigten. Wie diese Wähler abstimmen, hat deshalb zunehmend entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis. Dass Van der Bellen in der - auf Antrag der FPÖ aufgehobenen - Stichwahl vor Hofer lag, hatte er den Wahlkartenwählern zu verdanken. Nach geltendem Recht darf die Auszählung der Briefwahlstimmen erst am Montag ab 9 Uhr erfolgen, was nicht nur die Sicherheit über den Sieger, sondern auch die zeitliche Belastung der freiwilligen Wahlbeisitzer erheblich erhöht. Tatsächlich stellte der VfGH etliche Verstöße gegen diese Bestimmung fest.

Diese "Nicht-vor-Montag-9-Uhr"-Bestimmung wird mit Sicherheit geändert. Nur das Wie ist offen. Als Zielvorgabe gilt, ein aussagekräftiges Ergebnis möglichst am Wahltag präsentieren zu können und die Abgabefristen für die Wahlkarten möglichst bis zum regulären Wahlschluss 17 Uhr. Tatsächlich wäre eine vorzeitige Befristung der Wahlkartenwahl vor dem Wahltag möglicherweise verfassungswidrig. Grundsätzlich ist vorstellbar, dass künftig jede Gemeinde (jetzt werden Wahlkarten in den Bezirksbehörden ausgezählt) nach Wahlschluss auszuzählen beginnen soll, also die rechtlichen Bestimmungen der schon bisher gelebten Praxis angepasst werden sollen. Für die Wahlbeisitzer wäre das wohl auch eine Erleichterung. Für die größeren Städte schwirrt die Idee eigener Wahlkartenkommissionen durch die Debatte, die ihre Auszählung gleichzeitig mit den Sprengelkommissionen beginnen könnten. Auch dies wäre eine Entlastung der Beisitzer, die ansonsten erst nach dem Auszählen der regulären Stimmen die Wahlkarten in Angriff nehmen.

Apropos Beisitzer: Am Grundsatz, dass diese von den Parteien gestellt werden, will eigentlich niemand wirklich rütteln. Wer, wenn nicht die Parteien, so wird hier argumentiert, soll denn sonst den Wahlakt kontrollieren und den korrekten Ablauf bezeugen?

Fernziel elektronische Stimmabgabe

Bei den Änderungen beim Wahlrecht geht es um kleinere Korrekturen, eine Revolution steht nicht auf der Tagesordnung. Obwohl manche damit liebäugeln. ÖVP-Verfassungssprecher Gerstl könnte sich durchaus vorstellen, den Wahlakt mittelfristig über ein eigenes System in der Wahlzelle elektronisch zu organisieren. Ein solches System müsste natürlich die bisherigen Zweifel an den verschiedenen Formen des E-Voting beseitigen, auf deren Grundlage der VfGH diese Form der Stimmabgabe untersagt hat. "Wenn alle zentralen Anforderungen erfüllt sind, dann kann man darüber nachdenken", findet auch Grünen-Politiker Steinhauser. Derzeit sieht er dies technisch nicht als gegeben an. Skeptischer ist da die FPÖ: "Wenn nur Experten die Einhaltung der Anforderungen beurteilen können, dann habe ich ein ungutes Gefühl," so Stefan.