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Korruption: Bandion-Ortner für Kronzeugenregelung

Von WZ Online

Politik

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) plant die Einführung einer Kronzeugenregelung zur Korruptionsbekämpfung. "Ich kann mir eine Art Kronzeugenregelung vorstellen", sagte die Ministerin am Freitag. Geklärt werden müsse aber noch, wie weit die Schutzbestimmungen für die Aufdecker von Missständen gehen sollen.


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Gemeinsam mit Innenministerin Maria Fekter (V) stellte die Justizministerin am Freitag ein neues Standardwerk über das im Vorjahr entschärfte österreichische Korruptionsstrafrecht vor.

Zurückgenommen wurde mit dem im Vorjahr beschlossenen Korruptionsstrafrecht die weitreichende Strafbarkeit des "Anfütterns" von Beamten. Diese Regelung stellte das laufende Gewähren von Geschenken an Beamte auch dann unter Strafe, wenn die Zuwendungen nicht im Zusammenhang mit konkreten Amtshandlungen standen. Nun droht die Strafbarkeit nur noch, wenn ein "objektivierbarer Zusammenhang" der Geschenke mit der Amtstätigkeit des Beamten nachgewiesen werden kann. Dann drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Fekter und Bandion-Ortner begründeten diese "Klarstellung" im Gesetz damit, dass die alte Regelung zu ungenau gewesen sei. Die Regelung habe die Sponsoren "aufgeschreckt", weil sie befürchtet hätten, sich mit ihren Zuwendungen - etwa für Kultur-Events - künftig strafbar zu machen, so Fekter. Auch Bandion-Ortner verwies auf "sehr große Unsicherheiten" über die Auslegung der alten Regelungen. Man habe verhindern wollen, dass das Sponsoring darunter leide. "Wir müssen ja etwas tun für die Wirtschaft, gerade in Zeiten der Krise", so die Ministerin. Das nun aktualisierte Standardwerk über "Korruption und Amtsmissbrauch" verstehe sich daher auch als Leitfaden für die Beamten, wie Fekter betonte.

Gerade was das private Sponsoring von Events und Vereinen angeht, geben die Autoren des Buches allerdings Entwarnung: Das Sponsoring in der Privatwirtschaft sei auch durch die alte Rechtslage nicht berührt worden. Dies sei lediglich von den gegen das Gesetz agierenden Lobbyisten so dargestellt worden, wie der frühere Generalanwalt Robert Jerabek und OGH-Richterin Eva Fuchs gegenüber der APA sagten. Auch der immer wieder ins Treffen geführte Blumenstrauß für die Lehrerin der Kinder wäre demnach weder damals noch heute ein Problem gewesen.

Tatsächlich problematisch hätte es aus Sicht Jerabeks aber werden können, wenn sich beispielsweise ein für die Versicherung öffentlichen Eigentums zuständiger Beamter von einem Versicherungskonzern zu einem von diesem Konzern gesponserten Event einladen lässt. Gemäß der neuen Rechtslage wäre das möglich, so lange kein konkreter Zusammenhang zwischen der Einladung und der Tätigkeit des Beamten nachgewiesen werden kann. Ein einigermaßen schwieriges Unterfangen, zumal Spitzenbeamte und Politiker sich bei derartigen Einladungen ja auch auf Repräsentationspflichten berufen könnten, wie Jerabek meint.

Das eigentliche Problem sieht Jerabek allerdings ohnehin im Dunkelfeld bei Korruptionsdelikten: In der Praxis gebe es de facto "keine Anzeigen". Diesem Problem will Bandion-Ortner nun mit einer Kronzeugenregelung zu leibe rücken. Diese soll "in Bereichen, wo es angeblich keine Opfer gibt" zur Aufklärung beitragen. Noch geklärt werden muss aus Sicht der Ministerin aber noch, wie weit die "Sonderbehandlung" der Kronzeugen durch die Justiz gehen soll - also ob diesen etwa geringere Strafen oder Straffreiheit angeboten werden sollen.