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Korruptionsbekämpfung in Österreich: Guter Wille mit vielen Fragezeichen

Von Katharina Schmidt

Analysen

Jetzt ist sie also im Amt. Die neue Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft hat zu Jahresbeginn ihre Arbeit aufgenommen - mit einem Jahr Verspätung und im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen massiv unterbesetzt. Doch was wird dadurch anders? Auf den ersten Blick nicht allzu viel. | Denn Walter Geyer, der Chef der neuen Behörde, erklärt, dass man sich wohl nur der "Hardcore-Korruption", also der Bestechung im großen Stil, zuwenden werde. Das "Anfüttern" von Beamten, also regelmäßige, kleinere Zuwendungen ohne konkreten Anlassfall, liege nicht in seinem Aufgabenbereich, sagte Geyer.


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Auch sonst wirkt die neue Staatsanwaltschaft eher zahnlos: Statt der geplanten zwanzig Mitarbeiter hat sie - vorerst - nur drei, das Bekenntnis zur Behörde im Regierungsprogramm steht "unter Budgetvorbehalt". Wie hoch das tatsächliche Interesse an der Korruptionsbekämpfung ist, wird sich also erst bei den Budgetverhandlungen herausstellen.

Problematisch erscheint auch die Tatsache, dass sich der Gesetzgeber neuerlich nicht dazu durchringen konnte, die Behörde mit Weisungsfreiheit auszustatten. Ein entsprechender Vorstoß von Ex-Ministerin Maria Berger scheiterte bereits 2007. Geyer selbst hat schon vor Jahren die Weisungsfreiheit für alle Staatsanwälte gefordert, doch davon ist Österreich wohl noch meilenweit entfernt.

Apropos Korruptionswahrnehmung: Auch das ist eine schwierige Sache, sind die Ermittler doch auf die Aussagebereitschaft Betroffener angewiesen. Hier konnte sich Berger mit ihrer Idee einer "großen Kronzeugenregelung" ebenfalls nicht durchsetzen. Demnach hätten an Korruption oder organisierter Kriminalität Beteiligte bei Zusammenarbeit mit den Behörden Strafminderung oder -freiheit erhalten.

Doch nicht in allen Dingen ist das ein Jahr alte Anti-Korruptionsgesetz zahnlos: Immerhin kann Geschenkannahme für Amtsträger nun mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Als Amtsträger gelten nicht mehr nur Beamte, sondern etwa auch Mandatare des Europaparlaments. Sich selbst haben die Nationalräte aber von dieser Regelung ausgenommen. Das war und ist Gegenstand scharfer Kritik.

Auf der anderen Seite wurde das Gesetz als zu scharf kritisiert: Wenn eine geschenkte Eintrittskarte zu den Festspielen auch schon als Bestechung gelte, sei das Kultursponsoring in ernster Gefahr, hieß es etwa aus Salzburg. Die Unsicherheit entstand aus einer österreichischen Halblösung: Das Gesetz wurde verschärft, Obergrenzen für den Wert einer Zuwendung hat man aber nicht festgelegt. Der Richtwert liegt zwar bei 100 Euro. Ob dies für eine Veranstaltung oder für einen bestimmten Zeitraum gilt, ist Teil des großen Fragezeichens, das die österreichische Gesetzgebung gegen Korruption ziert.