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Korruptionsstaatsanwalt beruft gegen Scheuch-Urteil

Von Kid Möchel

Politik

Oberstaatsanwalt fordert unbedingte Haftstrafe und höhere Geldstrafe.


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Wien. Nach der Berufung des früheren Ersten Landeshauptmannstellvertreters Kärntens, Uwe Scheuch, gegen das "Part of the Game"-Urteil - der FPK-Politiker Scheuch wurde wegen Geschenkannahme durch einen Amtsträger zu sieben Monaten bedingter Haft und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt - hat auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen das Urteil schriftlich berufen. Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber von der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruptionsbekämpfung (WKStA) bekämpft auf sechs Seiten nicht den Schuldspruch, sondern führt Nichtigkeitsgründe bei der Strafbemessung und eine zu niedrige Strafe an.

"Das Erstgericht hat für die Strafbemessung maßgebende entscheidende Tatsachen offenbar unrichtig beurteilt und in unvertretbarer Weise gegen Bestimmungen über die Strafbemessung verstoßen", behauptet Pieber. Denn das Gericht sei im Urteil zu dem Schluss gekommen, dass "nur ein Teilaspekt der Anklagemodifikation und vom ursprünglichen Strafantrag der WKStA nichts als strafrechtlich relevant übrig geblieben" sei. Das trifft laut Pieber "schlichtweg nicht zu".

Das Erstgericht gründe seine Ansicht "auf einer irrigen Beurteilung des Inhalts und Umfangs des Strafantrags und seiner mündlichen Modifizierung." Der Rechtsfehler sei in die Strafbemessung eingeflossen, und das Gericht habe das als Begründung für die Unangemessenheit einer unbedingten Freiheitsstrafe angesehen. Und: "Es scheint daher eine Erhöhung und Ausschaltung der bedingten Nachsicht der Freiheitsstrafe, im Eventualfall die Erhöhung der Zahl der verhängten Tagessätze tat- und schuldangemessen."

Konter der Verteidigung

Scheuchs Strafverteidiger, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, teilt in seiner fünfseitigen Replik die Ansicht des Gerichts, dass "vom ursprünglichen Strafantrag, nichts als strafrechtlich relevant übrig gebelieben ist". So sei "der Urteilsgegenstand der Vorteilsforderung im Konnex mit einem Förderungsprojekt im Strafantrag nicht einmal ansatzweise erwähnt" worden.

"Urteilsfremd wirft die Anklagebehörde dem Gericht vor, zu Unrecht den Milderungsgrund der überlangen Verfahrensdauer herangezogen zu haben", kontert Böhmdorfer. Zweieinhalb Jahre dauert das Verfahren schon, weil unter anderem das Urteil im ersten Rechtsgang wegen eines Verfahrensfehlers vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben wurde.

Der Ball liegt jetzt wieder beim Oberlandesgericht in Graz.

Wahlumfrage Kärnten

Das Klagenfurter Humaninstitut hat 850 Kärntner befragt, wen sie bei der Landtagswahl wählen würden. Das Resultat: 33 Prozent würden der FPK und 31 der SPÖ ihre Stimme geben; 13 Prozent den Grünen, zehn Prozent der VP, neun Prozent dem BZÖ und vier Prozent der Stronach-Partei. Bei einer Direktwahl würde sich das Wahlverhalten ändern: Nur 25 Prozent würden FPK-Landeshauptmann Gerhard Dörfler und 24 Prozent SP-Chef Peter Kaiser wählen. Aber 19 Prozent würden für BZÖ-Chef Josef Bucher und 15 Prozent für den Grünen Rolf Holub stimmen. Neo-VP-Chef Gabriel Obernosterer kommt auf zehn Prozent.