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Kosovarischer Familie droht nach sechs Jahren im Land die Abschiebung

Von Katharina Schmidt

Politik

Vater mit zwei kleinen Töchtern in Polizeianhaltung. | Rechtsberaterin kritisiert Exekutive. | Wien. Wieder sorgt ein Fall einer kosovarischen Familie, die abgeschoben werden soll, für Aufregung. Mittwochfrüh wurde ein Mann mit seinen neunjährigen Zwillingstöchtern von der Fremdenpolizei aus dem "Freunde-Schützen-Haus" des Vereins Purple Sheep in Meidling abgeholt und ins Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände gebracht. Die Mutter wurde am Tag zuvor wegen "psychotischer Selbstmord-Gedanken" ins Spital eingeliefert, hieß es. | Analyse: Flüchtlingskinder vor der Kamera? Zwischen Engagement und Aktionismus


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Familie K. hat 2004 erstmals einen Asylantrag gestellt, dieser wurde jedoch 2006 in allen Instanzen abgewiesen. Die Familie ist laut dem Verein "bestens integriert", der Vater arbeitete als Gärtner in Steyr. Dennoch scheiterte auch ein Antrag auf humanitären Aufenthalt. Seitens der Bundespolizeidirektion hieß es, die K.s hätten Mitte Juni ein Schreiben erhalten, in dem ihnen eine Frist zur freiwilligen Ausreise bis Schulschluss gesetzt wurde. Ende September sei der Termin für die Abschiebung bekannt gegeben worden.

Demnach sollen heute, Donnerstag, zumindest der Vater und die Kinder abgeschoben werden - je nach Gesundheitszustand auch die Mutter.

Klaric: "Rechtswidrig und schikanös"

Das will die Rechtsberaterin der Familie, Karin Klaric, jedenfalls verhindern. Sie betonte, dass die Trennung der Familie einen Verstoß gegen das in der Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Familienleben darstelle. Außerdem kritisierte Klaric gegenüber der "Wiener Zeitung" die Vorgehensweise der Fremdenpolizei bei der Abholung der Familie scharf.

Vor allem habe die Polizei ihre Vertretungsvollmacht nicht akzeptiert und so verhindert, dass sie die Familie begleiten und bei der Einvernahme des Vaters dabei sein konnte. Dies sei "klar rechtswidrig und schikanös".

Seitens der Polizei hieß es dazu, Klaric sei nicht behindert worden, ihre Vollmacht habe man aber nicht so schnell prüfen können. Auch habe Herr K. bei seiner Einvernahme die Möglichkeit gehabt, nach einem Rechtsbeistand zu verlangen, dies aber nicht getan.

Eigentlich ist im Fremdenpolizeigesetz verbrieft, dass Minderjährige unter 14 Jahren nicht in Schubhaft genommen werden dürfen. Laut einer Anfragebeantwortung von Innenministerin Maria Fekter gibt es auch einen entsprechenden Erlass. Jedoch besteht die Möglichkeit, Kinder mit Einverständnis der Eltern bei diesen zu lassen, um die Familie nicht auseinander zu reißen.

Kritik von Grünen und Asylrechtsexpertin

Auch handelt es sich bei dem aktuellen Fall nicht um Schubhaft, wie Asylrechtsexpertin Anny Knapp erklärt. Innerhalb der ersten 48 Stunden geht es nur um eine Anhaltung, um die Abschiebung zu sichern. Dennoch sei es "nicht notwendig, derart drastische Maßnahmen zu ergreifen". Vielmehr hätte man die K.s besser über ihre schlechten Perspektiven in Österreich aufklären müssen.

Kritik kam auch von den Grünen: Fekter lasse inzwischen "neunjährige Kinder einsperren", die SPÖ sehe "tatenlos" zu, wetterte die Abgeordnete Alev Korun.