All jenen den Wind aus den Segeln nehmen, die rechtliche Verbesserungen für Homosexuelle mit dem Kostenargument verhindern wollen, werden nun Lesben- und Schwulenvertreter mit einer Studie, die die finanziellen Auswirkungen unter die Lupe nimmt. Für eine Anfang 2001 geplante Bürgerinitiative, im Zuge dieser zumindest eine Gleichstellung mit heterosexuellen Lebensgemeinschaften gefordert wird, wolle man damit "präventiv gewappnet sein", so die Autoren.
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Der Studie "Was wäre wenn? Eingetragene Partnerschaften von Lesben und Schwulen in Österreich" zufolge, die vom Ludwig-Boltzmann-Institut ausgearbeitet wurde, würde die Einführung der Homosexuellen-Ehe der öffentlichen Hand kaum Kosten verursachen.
Da nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten zum Tragen kommen, würden sich die budgetrelevanten Folgen gesamtheitlich gesehen als "Peanuts" erweisen.
Zusätzlich fallen nur Kosten bei der Einbeziehung in die Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der Pensionsversicherung an, somit für ein System, in das auch Homosexuelle jahrelang Beiträge geleistet haben.
In einem der Modelle, das das wahrscheinlichste Szenario darstellt, würden die Kosten der Hinterbliebenenpension für Schwule und Lesben 2050 327 Mill. Schilling ausmachen. In Relation betrachtet seien dies nur 0,8 Prozent Mehraufwand.
"Skandinavien, Niederlande, Deutschland, Teile Spaniens, Frankreich, teilweise Belgien und Dänemark als Vorreiter haben alle rechtlichen Verbesserungen in der einen oder anderen Weise eingeführt", erklärte der Historiker und Publizist Hans-Peter Weingand. Auch in Nachbarländern Österreichs werde eine lebhafte Diskussion darüber geführt.
Anfang 2001 soll, wie die "Wiener Zeitung" bereits in einem umfassenden Themenblock über gleichgeschlechtliche Partnerschaften berichtete, eine Bürgerinitiative zur Verbesserung ihrer Situation im Parlament eingebracht werden. Die Lesben- und Schwulenorganisationen erhoffen sich parteiunabhängige Unterstützung, denn so hätten ihre Forderungen eine "größere Chance auf Umsetzung", so Weingand.