Günstige Angebote täuschen über längere Vertragsdauer hinweg. | Vertragsauflösung bei Schwangerschaft oder Umzug schwierig. | Wien. Wer rechtzeitig vor dem Sommer seine Bikinifigur modellieren und den Winterspeck abtrainieren will, sollte sich seinen Vertrag mit dem Fitnessstudio genau durchlesen. Denn in diesen Verträgen lauern manchmal rechtswidrige Klauseln - bis zu 14 davon hat die Arbeiterkammer (AK) Tirol im Durchschnitt pro Vertrag in ihrem letzten Test gefunden.
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Einige Fitnesscenter tricksen bei den Angeboten: "Ein Studio hat mir ein Aktionsabo für ein Jahr angeboten. Dass ich aber einen Vertrag für 24 Monate unterschrieben habe, stand nur im Kleingedruckten", sagt eine Betroffene. Nach einem Jahr kündigte sie ordnungsgemäß. Vom Betreiber hörte sie nichts mehr - bis ihr vor kurzem ein Brief ins Haus flatterte, dass sie fast eine ganze Jahresgebühr nachzahlen soll.
Mit Beschwerden wie dieser richten sich Konsumenten permanent an die AK, berichtet AK-Konsumentenschützer Robert Mödlhammer. Viele Werbebroschüren preisen ein kostenloses Probetraining und günstige Verträge an - wenn dann allerdings die Motivation verloren geht, sei der Ausstieg aus dem Vertrag oft schwierig. "Kunden sollten daher niemals in der Euphorie nach dem ersten Training den Vertrag unterschreiben", warnt Mödlhammer.
Viele Fitnesscenter-Betreiber locken mit Rabatten bei einer Vertragslaufzeit von zwei bis drei Jahren. Wer früher aussteigen will, muss allerdings den höheren Tarif eines kürzeren Vertrages nachzahlen - und dieser beträgt laut Mödlhammer oft ein Vielfaches des Preises. Die AK fordert eine klare Tarifgestaltung, damit Kunden schon vor einem Ausstieg die zusätzlich anfallenden Kosten einschätzen können.
Die Konsumentenschützer werden nun ein Abmahnverfahren gegen ein steirisches Fitnesscenter einleiten, das drei Jahre Bindungsdauer im Vertrag vorschreibt - in den Augen der AK eine unverhältnismäßig lange Frist.
Die langen Bindungsfristen sind eine neue Masche der Fitnessstudios, sagt Mödlhammer. Bisher hat sich die Vertragsdauer oft automatisch verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Dies ist zwar rechtlich erlaubt - aber nur, wenn der Kunde im Vertrag über die automatische Verlängerung informiert und vor der Verlängerung noch einmal in einem Schreiben darauf hingewiesen wird.
Ausstieg ist oft Kraftakt
In der Branche ist man sich der Problematik bewusst: "Einige Betreiber schreiben rechtswidrige Klauseln in den Vertrag und warten, was passiert", sagt Klaus Vögl, Geschäftsführer der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe der Wirtschaftskammer. Nach vielen Abmahnverfahren des Vereins für Konsumenteninformation und der AK habe sich die Lage aber verbessert: "Seriöse Studios haben ihre Verträge mittlerweile angepasst", sagt Vögl.
Heikel wird es, wenn ein Kunde den Vertrag vor Ablauf der Vertragsdauer kündigen will - etwa nach einem schweren Unfall oder bei Beginn des Präsenzdienstes. Wann ein Vertrag ohne Nachzahlung vorzeitig aufgelöst werden kann, ist nämlich rechtlich nicht klar geregelt. "Es gibt bisher in Österreich kaum Gerichtsentscheidungen, wann ein Ausstieg möglich ist", sagt Mödlhammer. Denn viele Betroffene zahlen lieber, statt ein teures Gerichtsverfahren zu riskieren.
Ein Streitfall sei etwa eine Schwangerschaft als Grund für eine kostenlose Vertragsauflösung. "Viele Betreiber bieten den Frauen dann an, den Vertrag stillzulegen", sagt Mödlhammer. Dieses Entgegenkommen ist freiwillig. Der Mitgliedsbeitrag muss allerdings oft weiter gezahlt werden und wird später angerechnet. Auch bei einer schweren Erkrankung oder bei einem Beinbruch werde der Vertrag meistens stillgelegt. Zieht der Kunde um, muss im Einzelfall entschieden werden, ob der Vertrag aufgelöst werden kann.
Nicht zumutbar sei den Kunden laut Vögl allerdings, dass das Center ohne Einwilligung seiner Kunden seine Öffnungszeiten beliebig ändert oder übersiedelt. Außerdem können Fitnesscenter eine Haftung bei Verletzungen nicht generell ausschließen. "Damit wollen die Betreiber Kunden nur abschrecken", sagt Mödlhammer.
Kunden sollten mit den Betreibern über Klauseln, die ihnen nicht passen, vor dem Unterschreiben verhandeln, so Mödlhammer. Wer sich nicht für längere Zeit binden will, sollte lieber Tagestickets kaufen.