Streit um das Kraftwerk Mellach neigt sich dem Ende. | Wien. Die Serie an Rückschlägen für den A-Tec-Chef Mirko Kovats reißt nicht ab. Nach dem Prozess wegen betrügerischer Krida und dem Rausschmiss der A-Tec aus dem ATX bekommt der Investor nun auch vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Abfuhr. Wie die "Wiener Zeitung" erfahren hat, wurden die Beschwerden gegen mehrere Entscheidungen des Bundesvergabeamts (BVA) rund um den Bau des steirischen Gaskraftwerks in Mellach abgelehnt.
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Dabei hatte Kovats noch im Dezember des Vorjahres triumphiert, weil den Beschwerden vom VfGH aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde und das Ausschreibungsverfahren damit gebremst wurde.
Kovats, der sich mit seiner A-Tec als Subunternehmer des japanischen Mitsubishi-Konzerns neben Siemens als Bieter beworben hatte, hatte gemeinsam mit Mitsubishi die Entscheidung des Auftraggebers Verbund zugunsten von Siemens bereits vor dem BVA bekämpft. Dieses erachtete das Vergabeverfahren allerdings als in Ordnung. Als Mitsubishi und Kovats in Folge nicht nur zum Verwaltungs-, sondern auch wegen angeblicher Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte zum Verwaltungsgerichtshof gingen, musste die Gegenseite schlucken - nämlich deshalb, weil beide Höchstgerichte den Beschwerden aufschiebende Wirkung zuerkannten. "Damit ist das ganze Verfahren gestockt", erzählt der Rechtsanwalt Michael Breitenfeld, der Siemens in dem Fall vertritt. Immerhin geht es hier um einen Auftrag von rund einer Milliarde Euro.
Nun fällt Breitenfeld "ein Stein vom Herzen". Man müsse noch abwarten, wie der Verwaltungsgerichtshof entscheidet. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, kann dieser allerdings noch nicht sagen.