)
Prüfbericht könnte Justiz beschäftigen. | Wien. Nicht nur die Nationalbank hat im Jahr 2001 einen bankaufsichtlichen Prüfbericht zur Bawag geliefert, sondern auch die KPMG jene Wirtschaftstreuhandsgesellschaft, die die Bilanzen der Bank prüfte und ihnen auch den Bestätigungsvermerk erteilte. Dieser Bericht, den Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Freitag präsentierte, zeichnete ein absolut positives Bild der Bawag.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 18 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Alle Meldepflichten würden eingehalten, heißt es da, die Risikostruktur der Forderungen sei stabil, für 95,5 Prozent der Kredite gebe es kein erkennbares Ausfallsrisiko, im Geschäftsjahr 2000 habe die Bank ihr Risikomanagement verbessert, und das Fremdwährungsrisiko der Bank könne als gering eingestuft werden. Der Bericht der KPMG ging an Nationalbank und Finanzministerium. Grasser veröffentlichte den Bericht, um zu belegen, dass für ihn im Jahr 2000 keinesfalls das Ausmaß der Bawag-Affäre erkennbar war. Der Finanzminister schließt juristische Konsequenzen für KPMG nicht aus. Sollten etwa Amtshaftungsklagen im Zusammenhang mit der Bawag kommen, werde sich die Republik an KPMG auf dem Rechtsweg schadlos halten. KPMG weist die Vorwürfe zurück und beharrt darauf, dass der Bestätigungsvermerk für die Bawag zu Recht erteilt wurde.
Nationalbank-Bericht enthielt kritische Punkte
Was den Prüfbericht der Nationalbank betrifft, so räumt Grasser ein, dass dieser im Zusammenhang mit der Bawag kritische Punkte enthielt, die auch seinem Ministerium 2001 bekannt waren. Es gab aber keinen Hinweis auf 1,3 Milliarden Euro Verluste aus Karibik-Geschäften, auf eine Haftung des ÖGB oder auf Bilanzprobleme der Bawag, betont der Finanzminister. Abgesehen davon reagierte die Bank auf den Prüfbericht, indem sie versicherte, sämtliche Anregungen der Nationalbank unverzüglich umzusetzen und die Fehlleistungen zu korrigieren. Der damals verantwortliche Prüfer der Bankenaufsicht im Finanzministerium erstattete daraufhin einen Bericht, aus dem hervorging, dass die Aufsicht keinen weiteren Handlungsbedarf bei der Bawag habe.