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Kräftemessen in der Koalition

Von Brigitte Pechar

Politik

Analyse zur Nichtunterzeichnung des Stabilitätspakts. | LH Voves droht mit Gang zum Verfassungsgerichtshof. | ÖVP gegen rechtliche Schritte. | Graz/Wien. Am kommenden Montag geht die steirische Landesregierung in Klausur: Thema ist das Budget 2006. Ein Streitpunkt zwischen SPÖ mit Landeshauptmann Franz Voves an der Spitze und ÖVP ist die Ratifizierung des österreichischen Stabilitätspaktes durch das Land.


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Die Steiermark hat den Stabilitätspakt zum Finanzausgleich 2005 bis 2008 als einziges Bundesland noch nicht ratifiziert. Und zwar bisher auf Betreiben der ÖVP. Die damalige Finanzlandesrätin Kristina Edlinger-Ploder (V) hat noch im Juli erklärt, dass man diese Position sicher noch im Jahr 2005 beibehalten wolle. Aber für 2006 ein Einlenken in Aussicht gestellt.

Gemäß Stabilitätspakt müssen die Länder ein Plus von 0,6 Prozent des BIP zur Budgetkonsolidierung beisteuern. Demnach müsste die Steiermark heuer einen Maastricht-Überschuss von 205,9 Millionen Euro erwirtschaften. Wobei dieses Plus nicht in die Kassen des Finanzministers wandert, wie immer wieder behauptet wird.

Von einem Budgetüberschuss ist die Steiermark allerdings weit entfernt. Gerechnet wird mit einem Defizit von 246 Millionen Euro. Wenn ein Land den Stabilitätspakt nicht erfüllt, drohen Strafzahlungen an den Bund. Daher wollte man schon unter der ÖVP-Führung den Stabilitätspakt nicht ratifizieren.

Wenn aber der Stabilitätspakt gar nicht ratifiziert wird, drohen dem Land laut Finanzausgleichsgesetz monatliche Strafzahlungen, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch sind. Für die Steiermark betragen diese 20,14 Millionen. Allerdings erst ab 2006. So lange haben die Länder Vorlaufzeit, um den Pakt vom Oktober 2004 im Landtag zu ratifizieren.

Die Strafzahlungen - tatsächlich sind das Mittel, die der Finanzminister an das betreffende Land weniger überweist - laufen so lange, bis das Land ratifiziert. Sollte das geschehen, erhält das Land die bis dahin vorenthaltenen Mittel rückwirkend ausbezahlt.

Landeshauptmann Voves will diese Strafzahlungen aber nicht hinnehmen. Er betrachtet diese als verfassungswidrig und droht damit, sich in dieser Frage an das Höchstgericht zu wenden. Voves geht davon aus, dass man den Stabilitätspakt mit dem Bund nicht unbedingt unterschreiben müsse. Begründung: Der Bund habe jene Steuern und Abgaben erhöht, die in erster Linie ihm zu Gute kämen und nicht jene wenigen, von denen auch die Länder - bei mehr Aufgaben - profitieren würden.

"Wer Muskeln zeigen will, sollte auch welche haben, sonst hebt er sich einen Bruch", lautet der Kommentar von Finanzlandesrat Christian Buchmann (V) auf die Drohung des Landeshauptmanns.

Über eine mögliche Verfassungswidrigkeit sind sich die Rechtsexperten nicht einig. Es kann aber darüber diskutiert werden, ob jemand, der die Vorzüge des Finanzausgleichs für sich in Anspruch nimmt, nicht auch deren Nachteile schlucken muss.