Einstellung des Eurofighter-Verfahrens für Strafrechtler Robert Kert nicht überraschend. Früherer Staatsanwalt Georg Krakow fordert unabhängige Kommission für künftige Rüstungsgeschäfte.
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"Airbus wird mich noch kennenlernen", sagte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) im Februar, wenige Wochen nach ihrem Amtsantritt. Die Ministerin war offenbar siegessicher, dem Eurofighter-Hersteller noch auf juristischem Weg beikommen zu können - und die ungeliebten Jets so loszuwerden. Neun Monate später hat sich diese Hoffnung in Luft aufgelöst: Das Oberlandesgericht Wien hat die Betrugsermittlungen gegen Airbus eingestellt. Die Beschwerden der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und der Republik gegen die Einstellung wies das Gericht zurück.
Für manchen Beobachter kam das überraschend: Einerseits erhärtete der Eurofighter-U-Ausschuss bestehende Verdachtslagen. Andererseits verhängte die Staatsanwaltschaft München 2018 im Schmiergeldverfahren gegen Airbus ein Bußgeld von 81,25 Millionen Euro wegen Fehlverhaltens beim Eurofighter-Verkauf an Österreich. Vier Beteiligte wurden später verurteilt. Zudem gestand der Konzern in einem US-Verfahren, Teile des österreichischen Kaufpreises für "politische Zuwendungen" verwendet zu haben.
"Die Entscheidung des Oberlandesgerichts hätte sicher nicht jeder so erwartet", sagt der frühere Oberstaatsanwalt Georg Krakow, heute Vorstandsmitglied von Transparency International Österreich, zur "Wiener Zeitung".
US-Recht nicht auf österreichisches umlegbar
In der Causa Eurofighter ging es im Kern um zwei Vorwürfe: Erstens um einen Betrugsvorwurf bei Ausstattung und Lieferfähigkeit seitens Airbus, zweitens um Korruptionsvorwürfe. Das Gericht "dürfte davon ausgegangen sein, dass Airbus lieferfähig war", sagt Krakow. Es sei weiters zur Einschätzung gekommen, dass durch fortgesetzte Ermittlungen keine neuen Ergebnisse zu erwarten seien. Ob die Staatsanwaltschaft zuvor mit dem nötigen Nachdruck ermittelt habe, blieb für das Gericht indessen unklar, so Krakow.
Eine Täuschung, indem man sich einen Auftrag durch Korruption verschafft, könnte laut Krakow durchaus den Betrugstatbestand begründen: "Ein solcher Vertrag wäre nichtig, der Bieter wäre auszuscheiden." Das Gericht sah das aber offenbar nicht als ausreichend bewiesen an und stellte das Verfahren ein.
Robert Kert, Vorstand des Instituts für Wirtschaftsstrafrecht an der Wiener Wirtschaftsuniversität, überrascht das kaum. "Nicht, dass es sich nicht um Betrug gehandelt haben könnte", sagt er im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Im Nachhinein könne man allerdings nur sehr schwer nachvollziehen, welche Prozesse bei der Beschaffung im Detail abgelaufen sind. Eine Betrugsabsicht sei daher "kaum beweisbar".
Für öffentliche Verwunderung sorgte, dass trotz des Österreich betreffenden Airbus-Geständnisses in den USA das Verfahren hierzulande eingestellt wird. Das amerikanische Recht sei nicht eins zu eins auf das österreichische umlegbar, heißt es dazu von der WKStA gegenüber der "Wiener Zeitung". In den USA habe Airbus einen "Verstoß gegen Meldepflichten" zugegeben. Das bedeute allerdings nicht automatisch ein strafbares Verhalten in Österreich. Weitere Verfahrenskomplexe im Bereich Eurofighter seien aber nach wie vor offen, betont die WKStA.
Unabhängige Kommission gefordert
Krakow zieht aus der Causa Eurofighter zwei Schlüsse: Juristisch zeige sich, dass ein gut geführtes Ermittlungsverfahren nur eines sei, das rasch und zügig durchgezogen werde. "Bei zehn Jahren und mehr kommt es viel leichter zu einem Murks als bei einem Verfahren, das nur zwei oder drei Jahre dauert", sagt Krakow. Deshalb sei entscheidend, dass den Staatsanwaltschaften und Behörden die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt würden.
Politisch zeige sich, dass größere Beschaffungsvorgänge von einer unabhängigen Kommission überwacht werden sollten, die Zugang zu allen Unterlagen und Besprechungen hat. Das gelte insbesondere für Rüstungsgeschäfte, die aufgrund der hohen Beschaffungssummen besonders korruptionsanfällig sind. Auch kleine Prozentsätze an Schmiergeldzahlungen könnten da "Millionen ausmachen", sagt Krakow. International habe sich derartiges Monitoring bewährt. In Österreich griff man beim Parlamentsumbau bereits darauf zurück.