Für mitversicherte Ehepartner oder Lebensgefährten, die keine Kinder haben, müssen die Versicherten künftig 3,4 Prozent ihrer Beitragsgrundlage zusätzlich bezahlen. Darüber hinaus müssen Mitversicherte in Zukunft ihren Krankenschein bei der jeweiligen Krankenkasse anfordern. Das bedeutet für die Versicherungen einen höheren administrativen Aufwand.
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Mit dem vergangene Woche beschlossenen Budgetbegleitgesetz sind ab 1. Jänner 2001 mitversicherte Ehegatten - meist Frauen - nicht mehr kostenlos krankenversichert, wenn sie keine Kinder haben (können oder wollen). Davon ausgenommen sind Einkommensbezieher bis 12.000 Schilling netto, Arbeitslose sowie Präsenz- und Zivildiener. Mit der Umsetzung dieser neuen Regelung sind auch die Mitversicherten von einer Änderung in der Praxis betroffen: Ihre Krankenscheine werden sie direkt bei der jeweiligen Krankenkasse anfordern - und dort auch die Krankenscheingebühr entrichten müssen.
Das entlastet zwar den Dienstgeber des Versicherten, bedeutet aber für die Krankenversicherungen einen zusätzlichen administrativen und somit finanziellen Aufwand. Mit den administrativen Aufgaben sei das Personal aber bereits überfordert. Nun würden die Versicherten, die von den telefonischen Warteschleifen schon jetzt ein Lied singen können, noch unzufriedener, sorgt sich der Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Kinder, die ja beitragsfrei mitversichert sind, bekommen ihren Krankenschein weiter von Papas oder Mamas Dienstgeber.
Mit 200 bis 300 Mill. Schilling beziffert Generaldirektor Josef Probst den zusätzlichen "Kommunikationsaufwand" für die Einhebung der Ambulanzgebühr ab März 2001 (Anfragen, ob Vorschreibungen richtig sind, Einforderungen der Kassen). Das sei für die Sozialversicherungen eine "ungedeckte Zusatzbelastung" neben dem bereits vorhandenen Defizit, so Probst. Für heuer werden fünf Mrd. Schilling Minus erwartet. Dass die Behandlungsgebühr direkt in der Ambulanz eingehoben wird, haben die Länder als Spitalserhalter erfolgreich abgelehnt. Mit der Zusatzbelastung fühlen sich Sozialversicherungen allein gelassen.