300.000 Menschen sind in Österreich an Krebs erkrankt. | Die meisten sind im erwerbsfähigen Alter. | Reintegration in den Arbeitsprozess findet kaum statt. | Wien. Jedem Unternehmen kann es passieren, dass jemand aus der Belegschaft an Krebs erkrankt. Insgesamt leben hierzulande 300.000 Menschen mit einer Krebserkrankung. Der Großteil davon steht noch im Berufsleben. "75 bis 85 Prozent der Betroffenen sind im Alter von über 55 Jahren", so Michael Micksche, Präsident der Österreichischen Krebshilfe.
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Trotz der Krankheit würden einige Betroffene wieder arbeiten wollen: "Es gibt Patienten, die wollen im Arbeitsprozess bleiben, andere kommen aber erst nach einer längeren Zeit wieder", so Gerhard Matschnig, Generaldirektor der Zürich-Versicherungs-AG und Vorstandsmitglied der Krebshilfe. Der Umgang mit den Betroffenen und der Krankheit ist aber nicht immer einfach: "Niemand ist dazu ausgebildet, mit Krebskranken umzugehen", meint Matschnig. Das bestätigt auch ein Betroffener, der anonym bleiben möchte: "Ich wollte arbeiten - trotz meiner Erkrankung. Aber es war nicht einfach, sich als Kranker in einem gesunden Umfeld zu bewegen. Auch meine Kollegen waren im Umgang mit mir sichtbar gehemmt."
MaßgeschneiderteBeratung ist notwendig
Um den Umgang mit der Diagnose Krebs am Arbeitsplatz zu erleichtern, hat die Krebshilfe Wien nun die Initiative "Mein(e) MitarbeiterIn hat Krebs" gestartet. Angeboten wird dabei eine psychologische Beratung, die den Betroffenen, den Kollegen und den Führungskräften Unterstützung bieten soll, Unsicherheiten und Ängste anzusprechen. Zudem wird ein Maßnahmenkatalog erarbeitet und fallweise auch eine Nachbetreuung durchgeführt. Laut der Krebshilfe Wien sind fünf bis zehn Beratungseinheiten notwendig, um "maßgeschneiderte Beratungsleistung" zu ermöglichen. Die Kosten pro Beraterstunde liegen bei 200 Euro, wozu noch die Mehrwertssteuer hinzu kommt.
Das Pilotprojekt für die Initiative wurde bei der Zürich-Versicherung durchgeführt, wo es auch Betroffene gab. "Im gesamten Unternehmen gab es eine Aufbruchsstimmung", so Matschnig. "Unsere Mitarbeiter erkannten, dass ihr Chef nicht nur Höchstleistungen verlangt, sondern sich ihrer auch annahm. Und man kann nie wissen, ob nicht auch er betroffen sein kann."
Vom Krankenstanddirekt in die Pension
Wenn ein Mitarbeiter an Krebs erkrankt, ist aber nicht nur der Umgang mit der Krankheit am Arbeitsplatz ein Thema, sondern auch die Frage, wie die Reintegration verläuft - und das ist nicht immer so reibungslos. "Die Patienten wollen den Krankenstand möglichst schnell beenden", sagt Krebshilfe-Präsident Micksche. Den Betroffenen geht es während der Behandlung auch phasenweise gut. "Hier stellt sich mir die Frage, ob man Patienten in Hochphasen nicht wieder arbeiten lassen kann", sagt Hans Jörg Schelling, Vorstandsvorsitzender des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.
In vielen Fällen kommt es aber zu keiner Wiederkehr an den Arbeitsplatz, räumt Schelling ein: "Bisher ist es so, dass es eine Überleitung von der Krankheit in die Pension gibt, aber nicht von der Krankheit in die Arbeit." In einigen Fällen verlieren die betroffenen Mitarbeiter auch ihren Job.
"Es ist arbeitsrechtlich grundsätzlich möglich, dass der Arbeitgeber das Dienstverhältnis kündigt", erklärt Günter Köstelbauer, Arbeitsrechtsexperte in der Arbeiterkammer Wien (AK). In so einem Fall könne man sich nur anschauen, ob die Kündigung "wegen sozialer Ungerechtigkeit angefochten werden kann." Eine Möglichkeit sei auch, dass sich die Betroffenen den "erweiterten Behinderten-Begriff" zunutze machen. Dieser kann allerdings nur dann eingesetzt werden, wenn der "Zustand länger als sechs Monate dauert", so der AK-Arbeitsrechtler.
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