Am relevantesten sind die Listen von Deltavista und vom Kreditschutzverband. | Auch bei richtigen Daten darf Streichen verlangt werden. | Konsumenten sollten regelmäßig Auskünfte einholen. | Wien. Agnes will ein Auto leasen, Beate einen Handyvertrag abschließen und Elisabeth ein Wohnzimmer auf Raten abbezahlen: In allen drei Fällen wird der Verkäufer möglicherweise die Bonität der Kunden überprüfen. Dazu gibt er ihre Namen vor Vertragsabschluss in eine Bonitätsdatenbank ein und erkundigt sich somit, wie es um die Zahlungsmoral und Kreditwürdigkeit steht.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Im besten Fall können die drei das Auto, Handy oder Wohnzimmer ihr Eigenen nennen - im schlechtesten Fall aber kommt der Vertrag nicht zustande. Meist bemerkten die Betroffenen erst recht spät, dass ihr Name in einer der Bonitätslisten aufscheint, kritisiert Konsumentenschutzexpertin Daniela Zimmer von der Arbeiterkammer (AK) im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Doch das dürfte eigentlich nicht sein: "Betroffene sind vor der Eintragung zu verständigen." Geschieht das nicht, sind Schadenersatzansprüche möglich.
Um zu vermeiden, dass man erst an der Kassa entdeckt, dass man in einer derartigen Bonitätsliste gespeichert ist, rät die Arge Daten, sich alle zwei bis drei Jahre Auskunft bei den Verwaltern der Listen einzuholen. Die Abfrage ist einmal pro Jahr kostenlos, und die Beantwortung muss in schriftlicher, allgemein verständlicher Form innerhalb von acht Wochen erfolgen. Wer auf Nummer sicher gehen will, bittet alle zwölf Anbieter um Information. Wirklich relevant sind für Privatpersonen nur die Datenbanken des Kreditschutzverbandes von 1870 (KSV) und von Deltavista. Hier sollten Verbraucher "auf jeden Fall" schauen, was angeführt wird, so der Ratschlag von Hans Zeger von der Arge Daten.
"Auskunfteien löschen nur widerwillig"
Stellt eine Privatperson bei der Abfrage einer dieser Listen fest, dass sie vermerkt ist, kann sie sich streichen lassen. "Niemand darf Daten von mir veröffentlichen, wenn ich das nicht will", betont Zeger.
In der Realität gestaltet sich die Löschung aber nicht so einfach: "Wirtschaftsauskunfteien löschen nur widerwillig", so AK-Expertin Zimmer. In der Regel würden sie behaupten, nur fehlerhafte Daten löschen beziehungsweise ändern zu müssen. Tatsächlich sei es aber laut Datenschutzgesetz so, dass auch die Streichung richtiger, aber unerwünschter Daten erlaubt ist, so die Arge Daten. Aber selbst wenn man es geschafft hat, sich aus einer dieser Datenbanken löschen zu lassen, kann das zu einer schiefen Optik führen. Es sei dann nämlich vermerkt, dass es "keine Auskunft" gibt, erklärt AK-Konsumentenschützerin Zimmer. "Diese Aussage lässt für den Nachfrager den Schluss zu, dass man sich hat löschen lassen."
Wie kommt es eigentlich dazu, dass ein Bürger in einem dieser Verzeichnisse landet? In die Warenkreditevidenz des KSV komme man etwa erst, wenn man Waren längere Zeit nicht bezahlt hat und der Fall an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt übergeben wurde, erklärt Roland Führer, Geschäftsführer der KSV1870 Information GmbH. Bevor der Name endgültig in der Liste aufscheint, hat der Betroffene bis zu 14 Tage Zeit, die Ausstände zu begleichen. "Es gibt schon Leute, die das ernst nehmen", so der Kreditschützer.
Neben den Bonitätsdatenbanken, die von Wirtschaftsauskunftsdiensten erstellt werden, gibt es noch die Konsumkreditevidenz (KKE) und die sogenannte Warnliste der Banken. In die KKE werden alle jene aufgenommen, die einen Leasing- oder Kreditvertrag abschließen, so KSV-Experte Führer, der betont: "Eine Eintragung ist nicht negativ zu sehen." Durch diese Datenbank sehe der Kreditgeber oder Leasingpartner, ob und wie viel Geld sich der Kunde schon ausgeborgt hat beziehungsweise ob bereits Leasingverträge laufen. Mit der Einsicht in die Liste werde verhindert, dass der Kunde mehr Schulden aufnimmt, als er sich leisten kann.
Unpünktliche Zahler von Banken erfasst
Ist der Kredit abbezahlt, verschwindet der Name nach spätestens drei Monaten aus der Liste. Die Warnliste der Banken enthält hingegen nur Problemfälle wie unpünktliche Zahler, notorische Kontoüberzieher oder unrechtmäßige Nutzer von Bankomat- oder Kreditkarten. Die Löschung erfolgt hier nach drei Jahren, wenn man die Schulden bezahlt hat.
In die Liste der Banken kann man zwar Einsicht nehmen, aber nur unrichtige Daten löschen lassen. Die Liste ist nämlich im Gegensatz zu jenen der Wirtschaftsauskunftsdateien nicht öffentlich zugänglich, sondern gehört dem Bankensektor.
Musterbriefe für die Einsicht in die Bonitätslisten und eine Übersicht über die Verwalter sind auf der Homepage der Arge Daten - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz zu finden. (www.argedaten.at)