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Kreditwürdigkeit durch Pfandregister erhöhen

Von Matthias G. Bernold

Wirtschaft

"Vollstreckbare Urkunden" und ein "Registerpfand" schlagen die österreichischen Notare vor, um negative Auswirkungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch die Eigenkapitalregeln aus Basel II abzufedern. Dies erklärt Michael Umfahrer, der Präsident der Notariatsakademie, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" anlässlich der Europäischen Notarentage, die morgen in Salzburg beginnen.


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Die erhöhten Sicherheitserfordernisse aufgrund des Basel II-Vertrages in Bezug auf Kreditvergaben beträfen "in besonderem Ausmaß" die österreichischen Klein- und Mittelunternehmen. Nachdem KMU gerade in der Gründungsphase und in den ersten Jahren kaum über Immobilien verfügten, die sie als Darlehenssicherheit antragen könnten, bedürfe es neuer Instrumente in der Rechtsordnung.

"Sicherungsinstrumente, die es KMU ermöglichen, Kredite ohne wesentliche Verteuerungen aufzunehmen, könnten etwa vollstreckbare Urkunden sein", meint Umfahrer. Solche Urkunden über Forderungen, die im Beisein eines Notars beglaubigt werden, stellen einen gültigen Exekutionstitel dar: Der Kreditgläubiger kann die Forderung ohne Umweg über das Gericht durchsetzen. "Die Rechtsdurchsetzung wird viel einfacher", erläutert Umfahrer.

Ein zweite Möglichkeit, die die Notare anregen, ist das sogenannte "Registerpfand" bei beweglichen Sachen. Umfahrer: "Es besteht das Bedürfnis, Sicherungsrechte auch an beweglichen Gütern einzuräumen." Bisher sei das aufgrund des österreichischen Faustpfandprinzips schwierig gewesen. Beim "Registerpfand" wird das Pfandrecht an der Mobilie durch Eintragung in ein entsprechendes Register - vergleichbar dem Grundbuch - begründet.

Ähnliche Bestimmungen gebe es nicht nur in mehreren Beitrittsländern, sondern auch in Luxemburg, oder Italien, was für diese Länder einen Standortvorteil bedeute. "Wir würden gerne unsere legistische Erfahrung einbringen, um Derartiges auch in die österreichische Rechtsordnung einzubauen", verspricht Umfahrer.

Die neuen Eigenkapitalregeln für Kreditinstitute nach Basel II sollen 2006 in Kraft treten: Die Höhe des Eigenkapitals der Banken soll sich danach stärker an den individuellen Kreditrisiken orientieren. Das Eigenkapital der Banken hat mindestens 8% der verliehenen Bankkredite auszumachen.