Behält Soldat die Staatsbürgerschaft? | Militäreinsätze im Ausland bleiben meist geheim. | Touristen finanziell schlechter gestellt als ein Söldner. | Wien. Noch immer suchen österreichische und irakische Behörden nach dem vermissten Ex-Soldaten, Bert Nussbaumer, der für eine US-amerikanische Sicherheitsfirma im Irak Dienst versieht. Der Oberösterreicher wurde am 16. November von Aufständischen entführt, nachdem der von ihm bewachte Konvoi nahe Basra überfallen worden war. Der Fall scheint aber nicht nur für Diplomaten, sondern vor allem auch für Juristen von großer Bedeutung zu sein, drohen doch bei einem militärischen Einsatz im Ausland für den Söldner schwerwiegende Folgen.
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"Die Staatsbürgerschaft verliert, wer freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates tritt", definiert das Staatsbürgerschaftsgesetz. Für Astrid Harz, Pressesprecherin des Außenamtes, ist diese Regel aber bei Nussbaumer nicht anzuwenden: "Da er für ein privates Unternehmen im Irak arbeitet, verliert er definitiv nicht seine österreichische Staatsbürgerschaft. Für uns ist er ein Österreicher in Not."
Ein Jurist der niederösterreichischen Landesregierung hingegen sieht dies nicht so streng. Für ihn komme es vielmehr darauf an, welche Tätigkeit ein Söldner tatsächlich ausübt. Ist er etwa bei einer privaten Firma angestellt, die als Subunternehmer einer fremden Armee auftritt und sich an Kampfhandlungen oder speziellen militärischen Missionen beteiligt, könne er trotzdem seine Staatsbürgerschaft verlieren. "Man erfährt aber sehr selten, ob jemand im Ausland gedient hat. Meistens verplappern sich die Betroffenen irgendwann", so der Jurist. Das fatale daran: Die Staatsbürgerschaft verliert man automatisch, ein eigener Bescheid ist nicht notwendig. Hat also jemand vor 20 Jahren in der Fremdenlegion, die Frankreich unterstellt ist, Militärdienst verrichtet, hätte er bereits damals die österreichische Staatsbürgerschaft verloren. Allfällig später empfangene Sozialleistungen, die an das Vorliegen einer Staatsbürgerschaft geknüpft sind, könnten im schlimmsten Fall zurückgefordert und der Ex-Söldner ausgewiesen werden.
Behält aber Nussbaumer die Staatsbürgerschaft, drohen unter Umständen strafrechtliche Sanktionen: Eine Straftat im Ausland durch einen Österreicher (etwa Mord, Plünderungen, Nötigung) wird auch hier verfolgt. Die Beweisführung dürfte aber wegen des Chaos im Irak dementsprechend schwer fallen.
Wer muss zahlen?
Bleibt noch die finanzielle Seite: Durch die Intervention heimischer Diplomaten entstehen oft sehr hohe Kosten (Reisekosten, Überstunden, Lösegelder). Diese werden grundsätzlich von Österreich - also der Allgemeinheit - getragen. Im Zuge der Entführung österreichischer Touristen im Jemen vor dem Sommer wurde allerdings das Konsulargebührengesetz dahingehend geändert, dass Auslagen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro befreiter Person von den Betroffenen zu ersetzen sind. Dies gilt freilich nur für Kosten, die "im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz österreichischer Staatsbürger erwachsen, die sich zu überwiegend touristischen Zwecken grob schuldhaft" in Gefahr begeben haben.
Nicht sozialversichert
"Die Regelung betrifft extra nur Touristen, um Mitarbeiter von Hilfsorganisationen in Krisengebieten nicht mit Geldforderungen von humanitären Einsätzen abzuschrecken. An Söldner wurde aber nicht gedacht", so ein Insider. Söldner, die - wohl vorsätzlich und mit 1000 Dollar Tagesgage bestens bezahlt - in Krisengebieten Dienst tun, können also voll auf die finanzielle Unterstützung durch die Republik bei ihrer Befreiung setzen.
Einmal befreit und in österreichischer Sicherheit, wartet auf den - möglicherweise schwerverletzten - Söldner meist ein umfangreiches Paket an Sozialleistungen: Krankenbehandlung, psychologische Hilfe, Rehabilitation. Hier gilt aber zu beachten, dass Nussbaumer als Angestellter einer US-amerikanischen Firma in Österreich nicht sozialversichert ist. "Für uns wäre er wie ein amerikanischer Tourist. Er muss daher alle Spitals- und Behandlungskosten selber tragen", erklärt Dieter Holzweber vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger.
Ob er Teile davon von seiner US-amerikanischen oder einer privaten Versicherung rückerstattet erhält, ist nicht Angelegenheit Österreichs. Wie teuer dies kommen kann, zeigen die Preise der Krankenhäuser. So kostet beispielsweise ein Tag auf der Intensivstation im AKH (allgemeine Klasse, incl. Arzt, Medikamenten) 730 Euro. Mehrwöchige Aufenthalte dort sind bei ehemaligen Geiseln keine Seltenheit.