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Krimi um steirische Hypo Leasing: Weitere Anklage abgesegnet

Von Kid Möchel

Wirtschaft
Schlechte Deals: Hypo Steiermark Leasing schloss in Kroatien auch Verträge über Boote ab.

Verdächtige, darunter zwei kroatische Anwälte, weisen die Vorwürfe zurück.


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Graz. Die Aufarbeitung der Millionen-Malversationen bei der Hypo Steiermark Leasing bis Ende 2005 nimmt kein Ende. Nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung des Ex-Hypo-Leasing-Geschäftsführers Peter S., allein im zweiten Verfahren fasste er acht Jahre Haft aus, und einem anhängigen Ermittlungsverfahren gegen Ex-Manager und Aufsichtsorgane der Landeshypothekenbank, wird ein weiteres Strafverfahren noch heuer über die Bühne gehen. Das Oberlandesgericht Graz hat die Einsprüche von Zeljko T., Renata P., Goran B., und Rajko G. gegen eine Anklage wegen Beitragstäterschaft zur Untreue abgewiesen. Die Anklage ist somit rechtswirksam. Die Verdächtigen bestreiten die Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft wirft Zeljko T. vor, durch den Abschluss von 13 Kfz-Leasingverträgen rund 2,411 Millionen Euro Schaden verursacht zu haben; die Anwältin Renata P. (268 Leasingverträge) wird verdächtigt, für 19,031 Millionen Euro Schaden mitverantwortlich zu sein; ihrem Anwalts-Kollegen Goran B. (89 Verträge) wird ein Schaden von 2,229 Millionen Euro zugerechnet und Rajko G. (295 Verträge) soll für 9,19 Millionen Euro Ausfälle zur Verantwortung gezogen werden. Geht es nach der Anklage, die auf einem Gutachten des Sachverständigen Fritz Kleiner basiert, so sollen die Vier Leasingnehmer bzw. -verträge an die Hypo vermittelt und eine Entschädigung von ein bis zwei Prozent der Finanzierungssumme kassiert haben.

Schwere Vorwürfe

Bei dem Geschäft sollen sich die Vermittler verpflichtet gehabt haben, die Identität und Bonität der bosnischen und kroatischen Kunden, die Existenz der Leasinggüter oder die Existenz von Lieferanten von Leasinggütern zu prüfen. Indes sollen aber Leasingverträge fingiert und Leasinggegenstände nicht geliefert worden sein; oder Scheinfirmen als Lieferanten aufgetreten sein. "In vielen Fällen fehlten die Rechnungen für die Leasinggegenstände, ein Teil der Rechnungen war offensichtlich gefälscht oder zumindest schwer fehlerhaft", heißt es im Beschluss (10 Bs 296/11m) des OLG Graz. "Leasingverträge wurden dennoch, vor allem 2003, abgeschlossen. Eine nähere Prüfung der Auffälligkeiten durch die Vermittler oder die Verantwortlichen der Hypo erfolgte nicht." Ein wesentlicher Teil der "Ausfälle" soll "auf einige wenige Lieferanten" entfallen sein. Die Untreue-Vorwürfe werden bestritten. "Mein Mandant hat im Rahmen von Verträgen als rechtlicher Vertreter der Hypo gehandelt", sagt Gerald Ruhri, Verteidiger von Anwalt Goran B., zur "Wiener Zeitung". "Er hat keine Leasingnehmer zugeführt, sondern Leasingnehmer, die Interesse hatten, haben sich an ihn gewandt. Er hat das für die Hypo Leasing als Anwalt bearbeitet und eingeholte Unterlagen nach Graz geschickt." Nachsatz: "Dafür hat er ein Pauschalhonorar in Höhe von zwei Prozent der Vertragssumme erhalten." Auch Anwältin und Vermittlerin Renata P. wehrt sich. Sie führte in ihrem Einspruch eine "doppelte Strafverfolgung" ins Feld. In Kroatien ist ein Verfahren gegen sie eingestellt worden, aber eine Fortsetzung beantragt worden. Laut OLG gelte dieser Doppelverfolgungsausschluss nur bei rechtkräftigem Abschluss eines Strafverfahrens. Für ihren Verteidiger Norbert Wess gilt das schon für das Ermittlungsverfahren. Wess: "Ich glaube, dass nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch schon eine Doppelverfolgung unzulässig ist."