Regierung hofft auf Bundesmitarbeitergesetz. | Wien. Die Aufhebung der Ruhensbestimmungen für Beamte durch den Verfassungsgerichtshof schlägt Wellen. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Finanzstaatssekretär Alfred Finz hoffen nun auf das in Ausarbeitung befindliche Bundesmitarbeitergesetz, um die Beamten doch noch in die Harmonisierung einzubeziehen. Denn genau dies wird durch das jüngste Erkenntnis des VfGH wieder in Frage gestellt.
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Am deutlichsten fällt die Kritik am Urteil beim Pensionsexperten Theodor Tomandl aus, der im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" dessen Argumentation nicht nachvollziehen kann. Er sieht durch die Harmonisierung einen Systemwandel eingetreten, dem der VfGH jedoch nicht Rechnung trage. Allerdings habe dieser die Frage, ob die Beamten überhaupt in die Harmonisierung einbezogen werden können, ausdrücklich offen gelassen.
Sollte der VfGH tatsächlich an seinem Beamtenbild festhalten, ist für Tomandl auch das Bundesmitarbeitergesetz kein gangbarer Ausweg.
Die einzige Alternative sieht der Verfassungsexperte Theo Öhlinger in einer Verfassungsänderung. In der Sache selbst seien sich die Parteien zwar einig, dass die Privilegien der Beamten nicht aufrechterhaltbar seien; ob es jedoch auch zu einer politischen Einigung kommen werde, sei offen. Immerhin stellen die Beamten eine maßgebliche Wählergruppe sowohl für ÖVP wie auch SPÖ dar.
Optimistischer zeigt sich demgegenüber der Arbeitsrechtler Martin Risak. Er glaubt, dass das Argument des VfGH, nach dem es sich bei dem Ruhegenuss um keine Versorgungsleistung im Sinne einer Pension handle, nach Vollzug der Harmonisierung nicht mehr wirksam ist.
Beamten-Gehälter: Weiter keine Einigung Unterdessen brachte auch die dritte Runde der Beamtengehaltsverhandlungen am Dienstagnachmittag keine Einigung. Erstmals wurden immerhin konkrete Zahlen auf den Tisch gelegt, Finz und der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Fritz Neugebauer, wollten aber ihre Forderung bzw. ihr Angebot nicht öffentlich sagen. Als Basis für die Gespräche soll der Durchschnittswert der Inflation von heuer und dem nächsten Jahr mit 2,2 Prozent herangezogen werden. Ab dem nächsten Jahr sollen dann die gesicherten Inflationsdaten des abgelaufenen Jahres als Basis herangezogen werden.