Die Volksanwälte diskutierten das Krisenjahr 2020 im Nationalrat - der jährliche Bericht hat aufrund von Covid-19 erstmals drei Bände.
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Behördenbeschwerden und die Einhaltung der Menschenrechte in Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen: Diesen außertourlichen Themen hat die Volksanwaltschaft in ihrem jährlichen Bericht an den Nationalrat heuer einen eigenen Band gewidmet. Damit sind es neben jenen zur nachprüfenden Kontrolle der Verwaltung und zur präventiven Menschenrechtskontrolle erstmals drei Bände.
Am Mittwoch diskutierten die Volksanwälte Bernhard Achitz, Walter Rosenkranz und Werner Amon darüber im Nationalrat. 2020 war demnach auch für die Volksanwaltschaft von der Corona-Krise geprägt. 1.200 Menschen wandten sich mit Anliegen dazu an diese. Insgesamt waren es rund 18.000 Beschwerden.
Verlangt wird von den Volksanwälten eine ausführliche und transparente Diskussion zur Einschränkung von Grund- und Menschenrechten infolge der Pandemiebekämpfung. Zudem kritisieren sie, dass es vielfach Ankündigungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie gegeben habe, diese seien aber nicht durch die Rechtslage gedeckt gewesen.
Legales wurde bestraft
Die Covid-19-Pandemie mache es für die Politik zweifellos schwierig, immer die richtige Abwägung zwischen Schutz vor der Krankheit und den Grund- und Freiheitsrechten zu treffen, heißt es dazu von der Volksanwaltschaft. Aber: "Jede Einschränkung der Menschenrechte muss eine Ausnahme bleiben, an die wir uns als Gesellschaft nicht gewöhnen dürfen", sagte Achitz, der noch bis 30. Juni Vorsitzender ist. Als Beispiel nannte er die drastischen Einschränkungen der Freiheitsrechte in Alten- und Pflegeheimen. Große Unterschiede zwischen medialer Ankündigung und gesetzlicher Umsetzung haben laut der Volksanwaltschaft dazu geführt, dass die Polizei Verhaltensweisen bestrafte, obwohl sie legal waren.
Mehrere Beschwerden betrafen zum Beispiel auch die Matura. Diese erfolgte 2020 an den AHS schriftlich in Deutsch, einer Fremdsprache und Mathematik. Die mündliche Matura entfiel krisenbedingt an allen Schulen. Da an BHS aber nicht zwingend Mathematik zur schriftlichen Matura gewählt werden musste, ersparten sich diejenigen, die optiert hatten, in Mathematik mündlich zu maturieren, den Antritt in diesem Fach völlig.
Thema im Nationalrat war auch ein Gesetzesantrag der SPÖ, dass alle ausgegliederten Rechtsträger und Unternehmen, die in die Prüfzuständigkeit des Rechnungshofs fallen, der Volksanwaltschaft gegenüber auskunftspflichtig sein sollen, sofern sie im allgemeinen Interesse liegende Aufgaben erfüllen.