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Kritik an fehlender Gutschrift für Mindestpensionen

Von WZOnline/APAweb

Politik

Seniorenrat und Gewerkschaft: Ausgleichszulagenbezieher profitieren nicht von Negativsteuer.


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Wien. Der Seniorenrat sowie der Gewerkschaftsbund haben in ihren Stellungnahmen zur Steuerreform Kritik an Details der geplanten Negativsteuer für Pensionisten geübt. Konkret würden Mindestpensionisten - die die sogenannte "Ausgleichszulage" beziehen und damit eine Pension von derzeit knapp 873 Euro beziehen - nicht in den Genuss der geplanten Negativsteuer kommen.

Der ÖGB spricht hinsichtlich des Gesamtpaketes zwar von einer "sehr begrüßenswerten Entlastung", sieht aber den Punkt bei den Ausgleichszulagenbeziehern besonders kritisch. "Dass auf diese Weise gerade die Ärmsten von jeder Verbesserung ihrer Einkommenssituation ausgeschlossen würden, könnte von den Betroffenen als Provokation empfunden werden", heißt es in der Stellungnahme.

230.000 Personen ausgenommen

Ähnlich kritisch äußerte sich der Seniorenrat: Zwar wurde auch in dieser Stellungnahme begrüßt, dass erstmals auch Pensionisten mit Kleinpensionen 50 Prozent ihrer geleisteten Sozialversicherungsbeiträge (maximal 110 Euro pro Jahr) rückerstattet bekommen. Aber auch der Seniorenrat kritisiert, dass die Ausgleichszulagen-Bezieher kaum in den Genuss dieser Leistung kommen werden: "Eine Gruppe von rund 230.000 Personen würde aus der Steuerreform daher nichts oder nur wenig profitieren." Der Ausschluss dieser Personengruppe sei "eklatant europarechtswidrig und wird, weil überwiegend Frauen treffend, sicherlich vor den EUGH kommen und von diesem als diskriminierend aufgehoben werden", so die Seniorenvertreter.

Im "Standard" hatte eine Sprecherin von Finanzminister Hans-Jörg Schelling den Ausschluss der Ausgleichszulagenbezieher von der Negativsteuer bereits am Wochenende damit begründet, dass diese Gruppe bereits eine staatliche Zusatzleistung in Anspruch nehme. Eine weitere Begünstigung sei daher nicht zielführend, wobei man im Ministerium auf noch mögliche Änderungen im Rahmen des parlamentarischen Prozesses verwies.

"Nicht nachvollziehbar"

Als "völlig überraschend" und "nicht nachvollziehbar" bezeichnet der ÖGB, dass der Landarbeiterfreibetrag gestrichen werden soll. Außerdem kritisiert die Gewerkschaft u.a., dass Dienstjubiläumsgelder laut dem Entwurf künftig zu Gänze sozialversicherungspflichtig werden sollen.

Zum Vorhaben, dass bei der Arbeitnehmerveranlagung Spenden und Kirchenbeiträge künftig automatisch dem Finanzamt gemeldet werden müssen, gab es auch seitens der Kirche eine kritische Stellungnahme: Dieses Vorhaben verursache "erhebliche Kosten und führt zu einer empfindlichen Erhöhung des Verwaltungsaufwands bei den betroffenen kirchlichen Organisationen", hieß es in dem Schreiben der Bischofskonferenz. "Es steht fest, dass diese zusätzlichen Aufwände nur dann tragbar und verkraftbar sind, wenn diese wenigstens in angemessener Form kompensiert werden."

Scharfe Kritik am Zustandekommen des Entwurfes zur Reform an sich kam vom Gemeindebund: Die Ausarbeitung sei ohne Einbindung der Gemeinden erfolgt, dies sei "aufs Schärfste zu kritisieren". Die Reform bedeute außerdem einen "neuerlichen massiven Schlag gegen die Gemeindefinanzen", so würden die zu erwartenden jährlichen Mindereinnahmen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben die Gemeinden mit 292 bis 338 Mio. Euro betreffen.

Das Familienministerium wies darauf hin, dass Au-Pair-Kräfte künftig voll sozialversicherungspflichtig werden - damit würde sich eine derartige Tätigkeit in Österreich "nicht mehr rentieren". Denn der Entwurf sehe vor, dass der Wert der freien Übernachtung samt Verpflegung, sowie die Prämien der Gastfamilie für die private Krankenversicherung, und andere Ausgaben künftig nicht mehr von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung ausgenommen sind, diese Änderung sei daher abzulehnen.

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