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KSV: Zahlungsmoral erneut schlechter

Von Christina Mondolfo

Wirtschaft

Liquiditätsengpässe, Überschuldung der Partnerfirmen und verschärfte Bedingungen bei Lieferantenkrediten - das seien drei gewichtige Gründe, warum das Zahlungsverhalten in Österreich erneut schlechter geworden sei, erläuterte Johannes Nejedlik, Geschäftsführer des Kreditschutzverbandes (KSV), gestern vor Journalisten. Die Einführung des Euro habe jedoch keines der befragten Unternehmen als Grund für die Verschlechterung angeführt, so Nejedlik weiter.


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Bei der Mitgliederbefragung im Juli und August 2002 waren 37% der befragten Unternehmen der Ansicht, dass sich das Zahlungsverhalten im Business to business-Bereich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert habe, 25% hielten es für unverändert schlecht. Nur 9% stellten eine Verbesserung fest. Die Zahlungsmoral der Privaten empfinden 32% als schlechter, 45% halten sie für unverändert. Besser ist die Entwicklung beim öffentlichen Sektor: Heuer erklärten 62% der Befragten, dass die vertraglich vereinbarten Zahlungsziele eingehalten werden, das sind um 4% mehr als im Vorjahr.

Die durchschnittliche Zahlungsdauer ist mit 42 Tagen gleich hoch wie 2001, der durchschnittliche Zahlungsverzug stieg um einen Tag auf 18. Damit befindet sich Österreich im europäischen Durchschnitt. Bei der Zahlungsdauer dagegen liegt Österreich um 10 Tage unter dem Europa-Schnitt.

Problembranchen seien das Bau- und Baunebengewerbe sowie die Gastronomie, obwohl sich hier der durchschnittliche Zahlungsverzug von 37 auf 32 Tage verkürzt habe, stellte Gerald Waffek, Leiter Inkasso, fest. Und obwohl es meistens ein innerbetriebliches Mahnwesen gebe, würden bereits 62% der Unternehmen ihre Forderungen an ein Inkassobüro abtreten.

Als problematisch könnte sich auch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr per 1.8.2002 erweisen. Wichtigste Änderung sei der höhere gesetzliche Verzugszinsensatz bei Geschäften zwischen Unternehmern, der nun 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liege (bisher 5%). Überdies werde ein Anspruch auf Ersatz von Inkassokosten festgeschrieben.