Dass die Ärztekammer immer gegen alles ist, ist nichts Besonderes, wenn aber die Länder ein Bundesgesetz begrüßen, ist Vorsicht geboten.
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Das erneuerte Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) schraubt unter dem Titel der Flexibilisierung an den Mindeststandards für Spitäler und erlaubt künftig sogenannte Basis-Spitäler, die nur noch eine Bettenabteilung für innere Medizin (ohne weitere Spezialisierung) anbieten müssen; alles andere darf und soll ambulant (darunter ist auch die Tagesklinik zu verstehen) abgearbeitet werden.
Die Novelle bietet auf den ersten Blick tatsächlich jene Flexibilität, die für eine vernünftig abgestufte Versorgung nötig ist. Wer genau schaut, wird aber sehen, dass dieses Basis-Spital so etwas ist wie ein ambulantes Versorgungszentrum mit der Möglichkeit, Patienten mit allgemeinen Problemen stationär aufzunehmen. Diese lägen international nicht in einem Spital, sondern würden entweder daheim von einem gut ausgebildetem Hausarzt versorgt oder vielleicht kurzzeitig im Pflegeheim betreut. Nur bei uns ist das Spital zuständig. Aber was soll’s, im Sinne des Patienten - auch wenn es Etikettenschwindel ist, weil diese Basis-Spitäler definitiv nicht mehr Spitäler sind - könnte was Gutes rauskommen; könnte, wohlgemerkt.
Denken wir an die Geburtsstationen. Diese sind zwar längst nicht mehr vorgeschrieben, trotzdem hat noch fast jedes Spital seine eigene. Denn das echte Schließen von Abteilungen hat hierzulande noch nie wirklich geklappt, schon gar nicht bei der Chirurgie - Stichwort Bad Aussee.
Zudem haben die Länder das KAKuG nie ernst genommen. So ist das 180-Betten-Spital inWaidhofen/ Ybbs mit einem Einzugsgebiet von 40.000 Einwohnern (selbst das neue Basis-Spital müsste mindestens 50.000 haben) ausgestattet wie ein kleines Uni-Spital, mit Interner, Gynäkologie, Chirurgie, Unfallchirurgie, Urologie, Augenabteilung und - darauf ist man besonders stolz - sogar einen Herzkatheter. All das sah und sieht KAKuG nicht vor.
Es ist zu befürchten, dass die Länder diese Flexibilisierung nicht für eine vernünftige Spitalsplanung und Rückbauten verwenden, aber die Option erhalten, tief in die ambulante Versorgung einzugreifen. Schließlich kann in Basis-Spitälern jedes Fach ambulant angeboten werden.
Um Auswüchse (sprich Neubauten) hintanzuhalten, sollen zwar nur bestehende Spitäler umgewandelt werden dürfen, ein Eingriff in die Bedarfsprüfungen ist aber nicht vorgesehen. Wann und wo ein bettenführendes Spital errichtet wird, ist Sache der Länder, die zwar auch eine Bedarfsprüfung über sich ergehen lassen müssen, aber von Amtswegen ist der Bedarf ungeprüft zu bestätigen, wenn ein Antrag direkt vom Land kommt. Anders ausgedrückt: Länder können Basis-Spitäler errichten, wie sie wollen.
Da der Kampf ums Geld noch nicht abgeschlossen ist, scheint es, dass die Länder nach der gesamtkurativen Gesundheitsversorgung - ambulant und stationär - greifen. Was im Grund ja nicht schlecht sein muss, wenn die Vergangenheit nicht lehrte, dass Länder einfach nicht ein vernünftiges und patientenorientiertes Gesundheitssystem aufziehen können, stehen doch Einfluss- und Machtüberlegungen im Vordergrund. Daher ist die Skepsis der Ärztekammer - wenn auch wohl aus anderen Gründen - zu teilen.