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Ein Hoch auf die MeToo-Bewegung! Endlich wird abgerechnet mit den Alphamännern, die ihre Mitarbeiterinnen wie willfährige Biomasse behandeln. Nur einen Haken hat die Sache: Oft vergeht so viel Zeit bis zum Aufkommen der Vorwürfe, dass sie verjährt sind. Das könnte auch bei Gustav Kuhn so sein, dem Chef der Festspiele Erl, der sich nun (vorerst) zurückgezogen hat. Schon länger machen anonyme Vorwürfe die Runde, er habe Mitarbeiterinnen nach Gutdünken bedrängt; in der Vorwoche haben dann fünf Frauen solche Anschuldigungen unter vollem Namen erhoben. Kuhn, sagt eine, habe für eine Rolle sexuelle Gefälligkeiten gefordert. Das habe sich 1999 zugetragen. Geschlechtliche Nötigung verjährt aber schon nach fünf Jahren, sexuelle Belästigung noch früher. Die Gerichte wird dies nicht beschäftigen. Auch Vorwürfe, die davor anonym erhoben wurden, dürften im Wesentlichen verjährt sein.
Dass der Erl-Impresario trotzdem sein Amt niederlegt, ist gut und problematisch. Gut, weil der Imageschaden für sein Festival massiv geworden ist. Schlecht, weil Kuhn wegen dieses Schadens geht - und nicht wegen erwiesener Schuld. Es wäre wünschenswert, dass der Brief der fünf Frauen auch einen aktuellen Fall zutage fördert - womit sich Kuhn nach den Regeln des Rechtsstaats verteidigen könnte. Aber auch, damit die Klägerinnen zu ihrem Recht kommen könnten. So edel das Prinzip Unschuldsvermutung ist: Wenn es zum Euphemismus für unbewiesene Schuld wird, verkommt es zur Farce.