Klage nicht fristgerecht beantwortet - nun ist die Richterin am Zug.
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Wien/Klagenfurt.Noch hat der 50-Millionen-Euro-Prozess rund um den Verkauf der früheren Hypo-Kärnten-Beteiligungstochter Hypo-Consultants gar nicht wirklich begonnen, dennoch könnte Ex-Bankchef Wolfgang Kulterer bereits Ungemach drohen. Wie die "Wiener Zeitung" erfahren hat, ist Kulterers schriftliche Beantwortung der von der Hypo Ende März eingebrachten Klage nicht innerhalb der vorgesehenen Frist beim Landesgericht Klagenfurt eingelangt. Damit steht die Möglichkeit eines sogenannten Versäumungsurteils im Raum - mit potenziell weitreichenden Folgen.
"Erstattet der Beklagte die Klagebeantwortung nicht rechtzeitig, so ist auf Antrag des Klägers ein Versäumungsurteil zu fällen. Sein auf den Gegenstand des Rechtsstreites bezügliches tatsächliches Vorbringen ist für wahr zu halten, soweit es nicht durch die vorliegenden Beweise widerlegt wird (. . . )", heißt es in der Zivilprozessordnung (§ 396). Die Hypo hätte also beste Karten, ihre Vorwürfe gegen Kulterer - er ist allerdings nur einer von 13 Beklagten in diesem Verfahren - in erster Instanz durchzubringen.
Die Bank hat das Klagebegehren in Bezug auf Kulterer sowie auf andere beklagte Ex-Vorstände und -Aufsichtsräte mit jeweils zwei Millionen Euro beziffert. Allerdings sollen die früheren Manager primär nur dann in die Pflicht genommen werden, wenn die beklagten Ex-Hypo-Eigentümer Hypo-Mitarbeiterstiftung, Bank Burgenland (Grawe), Kärntner Landesholding und B & Co BeteiligungsgmbH im Fall einer Verurteilung eine 2008 erhaltene Sonderdividende aus dem Consultants-Verkauf nicht zurückzahlen können. Das äußerst komplex formulierte Klagebegehren lässt aber auch die Möglichkeit einer Haftung für Schäden offen, die über den offiziellen Streitwert von 50,1 Millionen Euro hinausgehen.
Prämie für Verkauf?
Kulterer soll laut Klage nach seinem Ausscheiden bei der Hypo im Jahr 2007 eine Prämie von 30.500 Euro brutto für "entscheidende Verdienste um den Verkauf" der Hypo-Consultants gewährt worden sein. Er habe also "vom eklatant misslungenen Verkauf" direkt profitiert, heißt es. Beim Beschluss der Dividendenausschüttung war Kulterer selbst nicht mehr in der Bank tätig. Alle Betroffenen haben sämtliche Vorwürfe immer zurückgewiesen.
Um dem Versäumungsurteil zu entgehen, hat Kulterer einen Wiedereinsetzungsantrag gestellt. Darin wird üblicherweise erklärt, weshalb ein Versäumnis unverhinderbar gewesen sein soll. Über den Antrag entscheidet die zuständige Richterin. Weist sie ihn ab, dürfte die Angelegenheit zum Oberlandesgericht Graz wandern.