Kultur ist kein Begriff aus dem Steuerrecht. Sponsoring auch nicht. Daher sollte Kultursponsoring für Steuerzahler eigentlich ein Fremdwort sein. Will heißen: Wer was für kulturelle Dinge tut, | kann die gute Tat nicht auch noch als Steuerabsetzposten verwenden. Was dazu führt, dass viele gutwillige Unterstützungen für das kulturelle Leben einfach deshalb unterbleiben, weil ihnen der | steuerliche Kick fehlt.
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Nun haben Unternehmer, denen Kultur und Steuerabsetzposten gleichermaßen am Herzen liegen, versucht, zwischen Kultur und Wirtschaft eine plausible Verbindung herzustellen. Und es ist ihnen
tatsächlich gelungen, den Fiskus zu einem Deal zu bewegen. Der Deal heißt: Verbinden wir Kulturförderung mit Firmenwerbung, und machen wir die gute Tat auf diese Weise steuerabsetzbar. Die einfache
wie geniale Idee führte tatsächlich dazu, dass der Finanzminister anno 1987 einen entsprechenden Ukas veröffentlichte, der bis heute gültig ist und der Kultursponsoring steuerlich attraktiver zu
machen scheint.
Der Erlass der Finanz beginnt mit einem sensationellen Satz: "Sponsorzahlungen eines Unternehmers stellen grundsätzlich dann abzugsfähige Betriebsausgaben dar, wenn sie als angemessene Gegenleistung
für die vom Gesponserten übernommene Verpflichtung zu Werbeleistungen angesehen werden können".
In diesem Satz sind die vier Voraussetzungen enthalten, unter denen das kostbare Spendergeld des Kulturfreundes durch das Finanzamt hindurch rollen darf.
1. Kultursponsoring ist nur etwas für Unternehmer. Private Spender sind zwar auch immer und überall willkommen, allerdings nicht beim Finanzamt.
2. Das freundliche Sponsorgeld muss dem damit verbundenen Werbezweck angemessen entsprechen. Das lässt sich anhand der üblichen Tarife in der Werbewirtschaft überprüfen. Wer sich generöser gibt als
tarifmäßig nötig, der muss den Mehrbetrag aufs Privatkonto buchen und riskiert einen haarigen Disput mit dem Steuerprüfer.
3. Der Gesponserte muss sich für das Spendergeld zu einer Werbeleistung verpflichten. "Das machen wir schon irgendwie", ist zu wenig; Die Finanz pocht auf schriftliche Vereinbarungen, in denen genau
drinnen steht, wie, wo, wann, in welchem Umfang und gegenüber welcher Zielgruppe Öffentlichkeitsarbeit für die Firma mit den Spendierhosen erbracht wird.
4. Der Erlass der Finanz macht auch klar, wie die Reklame für die freundliche Spenderfirma praktisch aussehen soll. "Sponsorleistungen für kulturelle Veranstaltungen (insbesondere Opern-,
Theateraufführungen oder Kinofilme) mit entsprechender Breitenwirkung sind dann als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn die Sponsortätigkeit angemessen in der Öffentlichkeit bekanntgemacht wird.
Wenn also der Sponsor nicht nur anlässlich der Veranstaltung (im Programmheft) erwähnt wird, sondern auch in der kommerziellen Firmenwerbung (z.B. Inserat- oder Plakatwerbung); oder wenn darüber in
den Massenmedien redaktionell berichtet wird · dann hat Kultursponsoring auch beim Fiskus grünes Licht.