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Im kleinformatigen Blätterwald rauscht’s: Die sogenannte Federkrone Montezumas, Streitobjekt zwischen mexikanischen Indio-Organisationen und Österreich, geht zurück nach Mexiko, wenngleich nur als Leihgabe. Im Wiener Kunsthistorischen Museum weiß man allerdings gar nichts davon. Und Josef Galley vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur winkt gleichfalls ab.
In Wirklichkeit geht es um ein erneuertes Kulturabkommen, das zwischen Österreich und Mexiko ausgehandelt wird. Ein Teil dieses Abkommens sind völkerrechtlich verbindliche Verträge über die Rückgabe, nicht über die Restituierung, von Leihgaben.
Die Federkrone kommt in diesem Kulturabkommen überhaupt nicht vor. Vielmehr dreht es sich um die Modalitäten, sollte sie oder ein anderes Objekt an Mexiko verliehen werden. Eine dieser Modalitäten ist die Sicherstellung, dass die Leihgabe wieder nach Österreich zurückkehrt. Damit sollen eventuelle Tricks übereifriger Museumsleiter ausgeschlossen werden, die Rückführung der Leihgaben, etwa unter Vorspiegelung konservatorischer Gründe, zu unterbinden.
Solch ein ausgeklügeltes Abkommen ist eine Pionierleistung und kann dementsprechend Vorbildwirkung haben. Speziell Museen, die einen großen Teil umstrittener Objekte besitzen und diese auch in den ursprünglichen Herkunftsländern zeigen wollen, sind neugierig, zu welchen Ergebnissen die österreichisch-mexikanischen Verhandlungen kommen.
Die Federkrone jedenfalls bleibt österreichisches Eigentum, und sie wird nach derzeitigem Stand auch nicht auf Dauer Österreich verlassen.