Mangels wirksamer Sanktionen werden viele Konsumenten von Unternehmen mit unlauteren Mitteln hinters Licht geführt, warnt die Arbeiterkammer (AK). Eine neue EU-Richtlinie könnte Verbesserungen bringen.
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Die hohe Zahl der Vergehen bei Fragen des unlauteren Wettbewerbs ist im Vergleich zum Vorjahr etwa gleich geblieben, berichtete die AK am Dienstag vor Journalisten. "Den Firmen gehen die Ideen nicht aus, wenn es darum geht, den Konsumenten das Geld aus der Tasche zu ziehen", resümierte AK-Expertin Ulrike Ginner über die Entwicklung 2004 und in den ersten sechs Monaten 2005.
Besonders häufig kommt es zu Beschwerden wegen irreführender Werbung oder mangelnder Beschriftung bei Lebensmitteln. Großpackungen, die mit Slogans wie "Preisvorteil bei Großpackung" den gleichen Kilogrammpreis aufweisen wie Kleinpackungen oder unzureichende bzw. fehlende Kalorienangaben sind keine Seltenheit.
Auch bei Sonderangeboten heißt es aufpassen, so Ginner. "Besonders zu Ausverkaufszeiten laufen unsere Leitungen heiß." Klassiker sind Werbungen wie "alle Artikel zum halben Preis" oder "alles reduziert", wobei das dann in Wirklichkeit oft nur auf eine stark eingeschränkte Auswahl zutrifft. Kritisiert werden weiters Sonderaktionen, die schon vor Geschäftsöffnung gänzlich ausverkauft sind.
Und sogar jungen, unerfahrenen Konsumenten geht es ans hart ersparte Taschengeld. So ist gerade eine Klage gegen einen Klingeltonanbieter in Vorbereitung, der in Kinderzeitschriften Werbung für Klingeltöne über Mehrwertnummern macht, die bis zu zehn Euro kosten. Unverhältnismäßig teuer, wenn man bedenkt, dass das durchschnittliche Taschengeld von zehn- bis 14-Jährigen rund 15 Euro beträgt.
Große Hoffnungen setzt die AK bei ihrem Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb vor allem auf eine bis 2007 umzusetzende EU-Richtlinie. Danach müssen Unternehmen künftig Gewinne, die sie auf Grund irreführender Praktiken erzielt haben, wieder abführen.
Damit könnte laut Arbeiterkammer-Expertin Ginner eine Trendwende einsetzen: "Bisher war es immer das große Problem, dass die Strafen im Vergleich zu den erzielten Umsätzen wenig abschreckend wirkten. Die Firmen haben das locker aus der Portokasse bezahlt. Das könnte sich jetzt ändern." An wen diese Mittel abgeführt werden sollen, ist allerdings noch ungeklärt. Genug Konfliktpotential also, wie das Beispiel Deutschland zeigt, wo ein ähnliches Gesetz bereits in Kraft getreten ist. Dort fließen die von den Verbraucherschutzverbänden vehement für sich beanspruchten Gelder nach langer Diskussion jetzt doch in die Staatskasse.