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Kundenfreundlichkeit zählt

Von Ina Weber

Politik

Christkindlmarkt: "Platzmiete im unteren Drittel der Weihnachtsmärkte."


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Wien. Marktamt Wien, MA 59: "Anlassmärkte sind Privatveranstaltungen, die vom Marktamt der Stadt Wien (MA 59) genehmigt sind. Für ihr tatsächliches Stattfinden übernimmt die MA 59 keine Gewähr", heißt es auf der Homepage.

Dass die MA 59 keine Verantwortung übernimmt, war nicht immer so, zumindest was den Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz betrifft. Seit dem Jahr 2006 werden die Stände nicht mehr direkt vom Magistrat, sondern über den "Verein zur Förderung des Marktgewerbes" vergeben. Grund für die Änderung damals war eine Klage aufgrund der fehlenden Durchmischung. "Wer einen Platz im Vorjahr hatte, hatte ein Vorrecht", erklärte ein zuständiger Beamter. Anders hätte man es aber aufgrund des geringen Personalstands gar nicht machen können.

Seitdem vergibt die MA 59 zwar die Stände um fünf Euro pro Tag und Stand, die Weitervermietung wird jedoch vom Verein organisiert. Dieser hält sich bezüglich der Preisangaben bedeckt. "Ein Preis ist äußerst schwierig anzugeben, da wir unterschiedliche Hüttengrößen haben und es wird zusätzlich nach Produktgruppen unterschieden", erklärt Vereins-Obmann Akan Keskin im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Weiters: "Nach Aussage einer unabhängigen Kanzlei befindet sich unsere Platzmiete im unteren Drittel der Weihnachtsmärkte."

Nach genauerem Nachfragen beim Verein wurde dann doch eine Preisangabe gemacht: Die durchschnittliche Platzgebühr beträgt 2,05 Euro brutto pro Quadratmeter, pro Tag. Das sei dann die Basis zur Berechnung der Kosten pro Hütte. Es gibt Hütten mit Christbaumschmuck von 2,5 mal 3 Meter bis 10 Meter mal 3 Meter mit allen möglichen Zwischengrößen, je nach Standort. Manche haben Lagerhütten, manche nicht. Einer der größten Stände am Platz ist jener mit dem
silbernen Christbaumschmuck gleich beim Ring. Dieses Unternehmen bezahlt für den Zeitraum vom 17. November bis 24. Dezember 1767 Euro inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer Platzmiete an den Verein.

Jury entscheidet

Bis 31. März des jeweiligen Jahres können die Bewerber ein "aussagekräftiges Konzept" an den Verein schicken. Danach entscheidet eine Jury. Die Kriterien der Vergabe: weihnachtliche Ausrichtung der angebotenen Produkte, Einhaltung der Vereinbarungen, Kundenfreundlichkeit und Auftreten des Personals.