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Das Thema "Kunst und Recht in Österreich" kennt - man glaubt es nicht - tausende Vorschriften, davon viele recht seltsame, sodass man alleine über diese ein Buch schreiben könnte, zumindest aber eine Serie. Obwohl spätestens seit 1982 die Künste per Verfassung sowieso uneingeschränkt frei sein sollten.
Das hat nun kürzlich in Wien eine Schar unterdotierter Kunstschaffender und Kulturinitiativen zusammengerottet. Unter dem Schirm der "IG Kultur Wien" und dem Motto "Eine andere Kulturpolitik ist nötig", haben sie ihren Unmut, ihre Verzweiflung und ihre Forderungen in 15 offenen Briefen an Politik und Administration formuliert. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Von Bürgermeister, Vizebürgermeisterin und Kulturstadtrat abwärts hat bisher nur der Kulturstadtrat geantwortet. Immerhin.
Brief Nummer drei hat das Unrecht aufgezeigt, dass Wien das einzige Bundesland Österreichs ist, das weder in der Landesverfassung noch in einem Kulturförderungsgesetz oder in einem Kunstförderungsgesetz zur Förderung von Kunst und Kunstschaffenden verpflichtet ist. In Wien bleibt Kunstförderung ein Gnadenakt. Auch das Thema "Kunst am Bau", das in drei Bundesländern verpflichtend ist, gibt es in keinem Wiener Gesetz.
Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny verbiegt sich per Mail einen Monat später: "Ein von Ihnen im ersten Brief angesprochenes Kunst- oder Kulturförderungsgesetz kann in Wien nicht die Förderungsbudgets determinieren. Denn Wien hat im Unterschied zu anderen Bundesländern eine besondere verfassungsmäßige Rechtsstellung als Bundesland, Gemeinde und Stadt mit eigenem Statut. Rechtsgrundlage für Subventionen bzw. Förderungen in Wien sind Beschlüsse der nach der Wiener Stadtverfassung zuständigen Gemeindeorgane. Wien budgetiert gemäß Wiener Stadtverfassung als Gemeinde und verfügt über kein Landesbudget. Die Vergabe und Genehmigung von Kultursubventionen fällt in Wien ausschließlich in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde und obliegt der Genehmigungskompetenz des Gemeinderates; gemäß der österreichischen Bundesverfassung hat jede Gemeinde das Recht, im Rahmen der Finanzverfassung ihren Haushalt selbstständig zu führen. Ein Wiener Kulturförderungsgesetz gibt es daher allein aus verfassungsrechtlichen und haushaltsrechtlichen Gründen nicht."
Auf die nicht mehr gestellte Frage, warum das nicht in der Wiener Stadtverfassung stehe, ist er nicht mehr eingegangen. Auf das Angebot der Künstlerschaft, bei der Formulierung entsprechender Paragraphen behilflich zu sein, auch nicht.
"Die Kunstschaffenden dieses Landes gehen Ihnen gerne mit ihrer Expertise zur Hand bei der Formulierung eines Wiener Kunstförderungsgesetzes. Es gibt unter ihnen sehr kluge Köpfe, man braucht sie bloß zu fragen. Überhaupt scheint es eine für Österreich revolutionierende Idee zu sein, Menschen aus der Kunstpraxis ein Kunstförderungsgesetz formulieren zu lassen, Experten, die vom Aufstehen bis zum Schlafengehen damit leben, und nicht Politiker, Referenten und Beamte, die das Kunstleben nur mit Freikarten und da bloß bei Wohlfühlterminen kennen! Das Experiment sollte man wagen! Nicht Politiker und Beamte, Schreibtischtäter, sollen entscheiden, was die Kunstszene braucht, sondern die Menschen, die es besser wissen, die auf der anderen Seite des Eisernen Vorhangs agieren. Jede Form der Kunst-Verwaltung ist Zensur."
Polizisten doppeln ihre Macht mit Ermessensspielraum auf
Schreiben Nummer zehn sorgt sich um den sogenannten öffentlichen Raum, wo ein wesentlicher Teil der Kunst stattfindet. Er werde verwaltet, als wäre er Eigentum von Behörden oder wie im Falle von Plakatwänden von politischen Parteien. "Für jede Regung im öffentlichen Raum gibt es Verbote - es sei denn eigens eingeholte Ausnahme-Genehmigungen erlauben der Öffentlichkeit ein bisserl öffentlich zu sein. Für junge, bisweilen spontane Kunstschaffende ist das besonders schmerzlich. Dabei gebietet der §17a StGG (‚Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.‘) den gesetzlichen Auftrag, Kunst auch außerhalb der Elfenbeintürme nicht zu verbieten."
Und: "Die Spitze des Skandals ist aber, dass immer, wo etwas nicht ausdrücklich verboten ist, wo es keine Paragraphen gegen die Kunstausübung gibt, jeder Exekutivbeamte einen Grund zum Eingreifen, Verbieten und Festnehmen in Sekundenschnelle erfinden kann, dann droht die Bestrafung der Verletzung der ‚Öffentlichen Ordnung‘, wegen ‚Anstandsverletzung‘, ‚Aggressiven Verhaltens‘ usw. In jenen Fällen, in denen Polizisten ihre Macht mit Ermessensspielraum aufdoppeln dürfen, ist der Rechtsstaat schon ausgehebelt. Und auch immer der Verdacht der Korrumpierbarkeit zu überprüfen."
Der Stadtrat geht ad Brief Nummer zehn zwar nicht darauf ein, dass Künstler im öffentlichen Raum Wiens nicht sichtbar, aktiv und künstlerisch sein dürfen, verweist aber darauf, dass ein paar Vereine beziehungsweise/und/
oder Dienststellen der Stadtverwaltung das könnten. Ordnung muss sein! Dann bestreitet er, dass der Bürgermeister der Polizei Anweisungen geben kann, und argumentiert nach Kurt Tucholsky: "Das ist nicht mein Revier." Beziehungsweise tut so, als wäre der Verwaltungsstrafbestand der Anstandsverletzung kein Landesgesetz.
"Argumentativ warkein Weiterkommen"
Zur selben Zeit, als der zehnte Brief verfasst wurde, hatte der Tänzer Daniel A. im Bereich zwischen Rathaus und Kulturamt performt. Daniel A. protokolliert später: "Argumentativ war kein Weiterkommen - die Diskussion endete beim persönlichen Ermessen der jungen und vielleicht etwas übereifrigen Beamten, die sich selbst mit dem ‚Gesetz‘ verwechselten und von denen einzelne mit hoher potenzieller Gewaltbereitschaft agierten, die nur schwer zu deeskalieren war. Der einzige Angriffspunkt war die Präsenz eines Musikers und die Argumentation, dass Musizieren ohne Genehmigung in der gesamten Stadt verboten sei. Streitpunkt blieb die Frage, ob ich eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstelle, den Verkehr gefährde und auch mich selbst und also zu meiner eigenen Sicherheit vom Ort weggebracht werden müsse. Ich wies auf mehrere Passanten hin, die gerade auch den Streifen benutzten, um klar zu machen, dass dies hier ein Teil des öffentlichen Raumes sei, ich das Einschreiten als unverhältnismäßig und einseitig wahrnehme, und es de facto einer gesetzlichen Grundlage entbehre. Außerdem machte ich sie auf die Kunstaktion aufmerksam und, dass ich als Tänzer sehr exakt mit diesem Raum umgehen könne und das auch bereits seit Stunden bewiesen hatte. Es endete mit der Begründung ‚Sie gehen jetzt, weil ich es sage oder wir wenden Zwang an!‘"
Im Gegenzug gibt es kein Gesetz, das das Entfernen von rassistischen oder Nazi-Graffitis an Hauswänden vorschreibt. Dabei hat die Erfahrung gezeigt, dass in öffentlichen Räumen, die künstlerisch gestaltet sind oder in denen sonst Kunst stattfindet, weniger Vandalismus vorkommt.
Erich Félix Mautner ist Künstlervermittler, Autor und Lehrbeauftragter und arbeitet seit langem unter dem Titel "Kunst kommt von Dürfen" am Thema der rechtlichen Rahmenbedingungen der Kunstausübung, -rezeption, -lehre und -vermittlung.