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Sicher, aus Sicht der Konsumenten gibt es innenpolitisch brisantere Themen: Pensionen, Fortpflanzungsmedizin oder Sterbehilfe sind mehr dazu geneigt, die Gemüter zu erregen. Im Windschatten dieser Themen ist nun eine kleine Reform offenbar ad acta gelegt worden. In der im Parlament eingebrachten Novelle des Urheberrechts sind Festplattenabgabe und Leistungsschutzrecht nicht enthalten - obwohl das erwartet worden war und obwohl man von einer politischen Einigung ausgehen konnte, weil Erstere der SPÖ und Zweitere der ÖVP ein Anliegen war. Bei der Festplattenabgabe geht es um die Vergütung von Kopien auf Speichermedien. Das Leistungsschutzrecht soll Verlage davor schützen, dass andere mit ihren Werken im Netz Geld verdienen. Beides ist schwer zu kommunizieren, und gegen beides treten mächtige Lobbygruppen aus der Wirtschaft an: die Elektrohändler und die Internetgiganten. Offenbar mit Erfolg, denn glaubt man ÖVP-Kreisen, ist das Thema bis Mitte 2015 vom Tisch.
Das freilich ist eine desaströse Nachricht für eine Branche wie die Medien. Und es ist unverständlich, wieso man erst die Presseförderung kürzt und dann auch noch eine längst fällige Novelle verschiebt. Manche vermuten eine Verschiebung auf den St. Nimmerleinstag - denn es liegt der Verdacht nahe, dass mit dem neuen ÖVP-Chef aus der Wirtschaft, Reinhold Mitterlehner, die Position des opponierenden Handels wohl nicht schlechter wurde. Medien und Kultur haben aber nicht ewig Zeit, bis diese nachvollziehbar begründeten Abgaben beschlossen werden.