Eine seltene und deshalb in der Praxis wenig genützte Steuerbegünstigung soll Künstlern und Schriftstellern zugute kommen. Es handelt sich um den so genannten Gewinn-Rücktrag, der es ermöglicht, unterschiedliche Einnahmenentwicklungen während einer Periode von drei "Geschäftsjahren" auszugleichen.
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Kreative Menschen weisen in ihren Schöpfungsperioden häufig niedrige Einkünfte auf. Die Honorare fließen (noch) spärlich, die Ausgaben für in Arbeit befindliche künstlerische oder schriftstellerische Projekte sind manchmal sogar höher als die Einnahmen und führen zu Verlusten, die steuerlich nicht einmal vortragsfähig sind. Die Steuerleistung in diesen mageren Jahren ist dementsprechend gering oder sogar gleich null.
Dann folgt das Jahr der (finanziellen) Anerkennung und/oder des Bestsellers. Die Einnahmen des Künstlers oder Schriftstellers nehmen zu, übersteigen die Ausgaben der nun abgeschlossenen Schaffensjahre und bringen den Steuerzahler in eine prekäre Situation: Die progressive Einkommensteuer packt hart und kräftig zu, zumal die hohen Ausgaben der Vorjahre nicht gegengerechnet werden können. Hier hilft die Methode des Gewinn-Rücktrags. Das Einkommensteuergesetz erlaubt in Fällen wie dem geschilderten, das gute Einkommensergebnis zu dritteln, nämlich auf das gute Jahr und die beiden mageren Vorjahre aufzuteilen. Der Zweck dieser Umschichtung ist natürlich eine Milderung der Steuerprogression im guten Jahr und eine Verlagerung von zwei Dritteln des hohen Einkommens in Jahre, in denen auf diese Weise die Steuerbelastung milder oder (wegen damaliger Verluste) sogar Null sein kann.
Da die Vorjahre im Regelfall bereits durch Steuerbescheide abgeschlossen sind, muss man eine Wiederaufnahme dieser alten Steuerverfahren beantragen, damit der Gewinn-Rücktrag vom Finanzamt durchgeführt werden kann.