Lohnverrechner beschaffen sich am besten die fünf bis zehn jüngsten Bundesgesetzblätter, und viele Steuerzahler und -berater sollten es ebenso machen.
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Denn der Euro kommt, und wer glaubt, dass sich die neuen Währungsbeträge immer einfach durch 13,7603 bestimmen lassen, liegt total falsch. In den letzten Monaten haben die einzelnen Ministerien im Wege der Legistik ihre Vorstellungen von "ihren" neuen Euro-Werten kundgetan, und die Vielfalt beeindruckt - und verwirrt.
Allein schon die Durchsicht der künftigen steuerlichen Euro-Werte zeigt das Problem auf: Sie sind häufig heterogen. Ihr Vergleich mit den neuen ATS/Euro-Relationen aus dem Bereich der Sozialversicherung (ASVG) und dem Familienlastenausgleich (FLAG) irritiert noch mehr: Auch hier zeigen sich unterschiedliche Auffassungen von dem angeblich unumstößlichen Umrechnungsfaktor.
Fairerweise muss man feststellen, dass die Finanz bei ihren Umrechnungen zuweilen wohlwollende Aufrundungen ein-kalkuliert hat. Dagegen hat es die Sozialversicherung weit-gehend mit der Akribie und das FLAG mit dem "Wiggel-woggelprinzip". Der Ruf nach der Vereinfachung der Lohn-verrechnung wird wieder einmal zur Farce.
So sind 100 Schilling im Steuerrecht mal genaue 7,2673, mal flotte 10 Euro, während es bei der Kinderbeihilfe starre 7,3 Euro sind. Bei 1.000 Euro setzt die Finanz 73 Euro an oder auch 75 Euro, im ASVG bleiben sie bei pitzligen 72,67 Euro. Das Werbungskostenpauschale der Arbeitnehmer (1.800 Schilling) darf auf 132 Euro hinaufschnellen; in den Steuererklärungsformularen sind es noch 130,81 Euro. Die lohnsteuerfreie Zukunftssicherung (4.000 Schilling) mutiert lohnsteuerlich zu 300 Euro, bei der Krankenkasse aber nur zu 290,69 Euro.
Was aus 5.000 Schilling wird
Aus 5.000 Schilling werden beim Alleinverdienerabsetzbetrag 364 Euro, bei der steuerfreien Betriebsveranstaltung 365 Euro und bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern freundliche 400 Euro. Die 400 Euro gelten übrigens auch für den Pensionistenabsetzbetrag, der in der Schilling-Ära allerdings 5.500 Schilling beträgt. Aus 120.000 Schilling werden steuerliche 8.720 Schilling, beim FLAG (wichtig für die Studenten!) 8.725 Euro, im ASVG 8.720,74 Euro.
Kunterbunt wirds auch bei 200.000 Schilling: Hier bietet die Finanz drei Umrechnungswerte (14.500, 14.600 oder 15.000 Euro), das FLAG zwei Aussuchwerte (14.535 oder 14.600 Euro); nur die Sozialversicherung bleibt an 14.534,57 kleben.
Großzügigkeit wird die Steuersünder erfreuen: der Grenzbetrag für die Zuständigkeit der Gerichte liegt künftig erst bei 75.000 Euro, jener der Spruchsenate erst bei 22.000 Euro. Keine Großzügigkeit gibts dagegen für die armen Pfleglinge. Für die Pflegegelder bleibts beim angeblich unumstößlichen Umrechnungskurs von 13,7603.