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Kursgewinnsteuer: Banken pilgern zum Höchstgericht

Von Karl Leban

Wirtschaft
Wegen der Wertpapier-KESt gehen bei den Banken seit Monaten die Wogen hoch. Foto: bb

Bestimmungen nicht durchführbar, Fristen viel zu kurz. | Institute hoffen auf früheres Urteil zu ihren Gunsten. | Wien. Die neue 25-prozentige Steuer auf Kursgewinne bei Wertpapieren könnte für die Regierung noch zu einer riesigen Blamage werden. Österreichs Banken, die diese Steuer bei ihren Kunden ab 1. Oktober für den Fiskus einheben sollen, haben mit ihrer Drohung nun Ernst gemacht und den Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeschaltet.


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Die Kreditwirtschaft will das seit 1. Jänner geltende Gesetz zu Fall bringen. Stein des Anstoßes sind vor allem die Regeln zur Umsetzung der Besteuerung in der Praxis. "Ziel der verfassungsrechtlichen Überprüfung ist nicht die Steuer selbst, die eine politische Entscheidung darstellt, sondern die Frage, ob die dafür vorgesehenen Regeln in der vorliegenden Form durchführbar sind", erklärt Herbert Pichler, Geschäftsführer der Kreditsektion in der Wirtschaftskammer Österreich.

Per Gesetz sind die Geldinstitute verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Fiskus die Steuer ab Oktober kassieren kann. "Geht nicht", sagen die Banken mit Hinweis auf die dafür notwendigen Adaptierungen ihrer Computer-Systeme. Für die Branche sei die vorgegebene Frist zur Durchführung viel zu kurz und deshalb eine "unüberwindbare Hürde", so Pichler. Dies hätten fundierte Analysen gezeigt. In Deutschland hätten die Banken für die technische Abwicklung zwei Jahre Vorbereitungszeit bekommen.

Massive Zusatzkosten?

Was die heimische Bankenwelt ebenfalls empört: Die Gesamthöhe der notwendigen IT-Investitionen, die sie mit rund 260 Millionen Euro beziffert, stehe in einem "Missverhältnis" zu den erwarteten Steuereinnahmen, die laut Regierung im ersten Jahr 30 Millionen betragen und bis 2014 auf 250 Millionen Euro steigen sollen. Die Banken selbst müssen ihre Zusatzkosten alleine tragen, einen Ausgleich - in welcher Form auch immer - hat die Regierung abgelehnt.

Die Banken schätzen die Chance, das kurz vor dem Jahreswechsel noch schnell beschlossene Gesetz wegen der "Fülle von ungelösten Einzelproblemen und Unklarheiten" kippen zu können, auf deutlich mehr als 50 Prozent. Für ihren Gang zum VfGH haben sie auch ein Gutachten eingeholt, mit dem sie ihre Beschwerden untermauern. Dass die Banken (und Fondsgesellschaften) durch die gesetzlichen Bestimmungen in eine Haftungsfalle geraten könnten, sorgt in ihren Kreisen ebenfalls für Unbehagen.

Mit einem Urteil der Verfassungsrichter wird allgemein für das zweite Quartal gerechnet. Im Finanzministerium gibt man sich jedenfalls gelassen. "Wir haben alle Erkenntnisse aus einem früheren Urteil des VfGH im Gesetz berücksichtigt", sagt Harald Waiglein, Sprecher von Finanzminister Josef Pröll, der "Wiener Zeitung". Von daher sollte das Gesetz zur Wertpapier-KESt wasserdicht sein und keine Angriffspunkte bieten.

Bei ihrer jetzigen Klage klammern sich die Banken an ein Urteil des VfGH aus dem Jahr 2000. Damals war das Einheben und Abführen einer "Spekulationssteuer" durch die Institute für verfassungswidrig erklärt worden. Als Hauptgrund hatte der VfGH angeführt, dass der erhebliche Aufwand für die Banken diese Verpflichtung nicht rechtfertige.