Wiederbetätigungsprozess wird mit Sachverständigen im Oktober fortgesetzt.
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Wien. Nein, der Prozess steht unter keinem guten Stern. Da hat Richterin Martina Krainz ein großes Wort gelassen ausgesprochen. Bereits der Auftakt im Wiederbetätigungsprozess gegen den Rechtsextremisten Gottfried Küssel und die beiden Mitangeklagten Felix B. und Wilhelm A. im Frühjahr musste vertagt werden, weil wegen eines Ladungsfehlers zu wenige Geschworene erschienen waren. Dem Verhandlungstag am Montag hätte nun beinahe ein ähnliches Schicksal gedroht. Eine Geschworene wollte im letzten Moment absagen, weil ihr die Kinderbetreuung abhanden gekommen war. Um den Termin nicht platzen zu lassen, griff Krainz zu einem ungewöhnlichen Mittel – und holte die Geschworene samt Kindern ins Graue Haus.
So erinnerte die Atmosphäre im Saal 303 im Wiener Landesgericht am Montag fast an ein Freibad – bei brütender Hitze drang aus dem Nachbarraum gelegentlich ein helles Kinderlachen herüber. Die Stimmung freilich war trotz der außergewöhnlichen Situation dem Ernst der Lage angemessen: Den Angeklagten wird nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen – sie sollen die Websites alpen-donau.info und alinfodo.com eingerichtet und betrieben haben.
Thema des Prozesstags war die Einvernahme von Wilhelm A. nach seiner Verhaftung im April 2011. Dazu waren zwei Polizeibeamte in den Zeugenstand geladen. A. hatte sich in den ersten Verhandlungstagen durchaus gesprächsbereit gezeigt, aber immer wieder anklingen lassen, dass er bei seiner Einvernahme unter Druck gesetzt worden sei. Als Küssel ihn bat, die Websites anzulegen, habe er verneint, sagte A. immer wieder. Zuletzt tauchte aber ein E-Mail auf, aus dem hervorgeht, dass A. sehr wohl die Domains anlegen wollte. Daraufhin schwieg auch er.
Unspektakuläre Aussagen
In der Befragung der Polizeibeamten ging es nun darum, ob A. unter Druck gesetzt wurde. Etwa fragte Küssels Anwalt Michael Dohr, warum A.s Ersteinvernahme in der Nacht stattfand. Der erste Zeuge, der die Ermittlung geleitet hatte, meinte daraufhin, dass die Hausdurchsuchung bei A. erst am Abend stattgefunden habe, weil man ihn mit laufenden Computern erwischen wollte und sich daher die Befragung bis in die Nacht gezogen habe. Der Beamte beschrieb die Stimmung als amikal – A. habe ausreichend Getränke, Essen und Zigaretten erhalten, "das war dermaßen entspannt, wie man sich um ein Adoptivkind bemüht". Anders die zweite Zeugin: "Das war kein Kaffeekränzchen", sagte sie, "seine Nerven sind sicher blank gelegen". Gefragt nach einem stichhaltigen Indiz dafür, dass Küssel über die Login-Daten für die Websites verfügte, konnte keiner der Beamten Auskunft geben.
Und als zu Mittag der Sauerstoff völlig aus dem Saal entwichen schien, schloss Krainz die Verhandlung. Fortgesetzt wird der Prozess am 17. Oktober – mit einem langen Verhandlungstag. Dann soll neben dem EDV-Experten des Verfassungsschutzes auch ein Sachverständiger Auskunft darüber geben, wer aller Zugriff auf die Websites hatte. Die Schlussplädoyers und die Urteile werden für den 7. November erwartet – bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft.