Als "totes Recht" bezeichnete Wirtschaftsminister Martin Bartenstein gestern die derzeitigen Regulierungen der Ladenöffnungszeiten. Er ist überzeugt, dass eine Liberalisierung an der jetzigen Situation nicht viel ändern wird, jede Deregulierung sei allerdings ein "Ziel für sich".
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 24 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
In einer Gesprächsrunde, zu der Experten aus dem In- und Ausland, sowie Betroffene geladen waren, forderte der Bundesminister von den Arbeitnehmervertretern, den Handelsangestellten Freiheiten zu ermöglichen, sie andererseits aber vor Missbrauch zu schützen. So werde es eine Neuregelung des Samstag-Gesetzes geben, das Angestellten verbietet, an zwei aufeinanderfolgenden Samstagen zu arbeiten.
In der Diskussion hatten sich sowohl Vertreter der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) und Maria Kubitschek von der Bundesarbeiterkammer als auch FP-Nationalrat Helmut Haigermoser strikt gegen eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen, da dies nur zum Vorteil der Großunternehmer sei.
Die Forderung der Wirtschaftskammer, zur Sanierung der Stadt- und Ortskerne in diesen Gebieten die Gesamtöffnungszeit von 66 auf 72 Stunden anzuheben, werde geprüft, so der Wirtschaftsminister, da eine Verfassungswidrigkeit dieser Maßnahme bestehen könnte.
In diesem Zusammenhang betonte Bartenstein, die Frage der Ladenöffnungszeiten nicht zu "überladen", wie auch die Ausführungen Merete Konnerups vom dänischen Handelsministerium zeigten. Seit fünf Jahren besitzen dort kleine Lebensmittelhändler ein Sonntagsmonopol, dennoch hält das "Greißlersterben" an.
Ansonsten hätten aber sowohl Deutschland als auch Dänemark mit der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gute Erfahrungen gemacht, so die Expertenmeinungen aus den jeweiligen Ländern. Vor allem in Deutschland sei es zu einer deutlichen Flexibilisierung des Arbeitsmarktes gekommen.
Der Fahrplan des Ministers sieht eine parlamentarische Behandlung des Liberalisierungsgesetzes in den ersten Wochen des nächsten Jahres vor, so dass ein Inkrafttreten mit Frühjahr 2001 möglich ist.